
Wer hat es noch nicht erlebt? Im Elektromarkt das neue Smartphone gekauft, da wird man vom Verkäufer angesprochen, ob man denn nicht eine Garantieverlängerung zusätzlich kaufen möchte, falls mit
dem Gerät irgendetwas mal nicht in Ordnung sein sollte?
Hört sich gut an, denn schließlich kann es ja recht schnell passieren, dass das neue Gerät aus der Hand rutscht oder sogar gestohlen wird. Aber wie sinnvoll ist das ganze überhaupt?
Unterschied Garantie und Gewährleistung
Zunächst muss man sich erstmal anschauen, welche gesetzlichen Vorgaben es diesbezüglich gibt. Oft wird Garantie mit Gewährleistung verwechselt oder sogar geglaubt, beide Begriffe meinen das
Gleiche. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das bedeutet, der
Hersteller legte selber fest, wie lange er Garantie auf sein Produkt gibt und wie die Abwicklung eines Garantiefalles ist: Gibt es ein Neugerät, gibt es ein gebrauchtes ersatzgesät, wird
repariert oder ob der Kaufpreis erstattet wird. In den meisten Fällen gibt der Hersteller eine Garantie von zwei Jahren; bei einer Registrierung des Gerätes oft auch mehr. Achtung: Apple gibt
beispielsweise nur eine Garantie von einem Jahr. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Garantieleistung des Herstellers.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der sich gegen den Verkäufer des Produktes richtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, Zeigen sich in dieser Zeit Mängel an dem Produkt, muss der Verkäufer diese beseitigen. Allerdings trifft dies nur auf Mängel zu, die schon beim Kauf vorlagen. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät in Ordnung war - nach 6 Monaten kehrt sich diese Beweislast um: Jetzt muss der Käufer belegen, dass das Gerät schon beim Kauf defekt war.
Generell kann der Käufer wählen, ob die Ware repariert oder getauscht wird - allerdings muss die gewählte Variante dem Händler zuzumuten sein. Pauschal kann man sagen, dass billige Geräte getauscht werden - teure werden repariert.
Was leisten Garantieverlängerungen?
Zunächst einmal sind diese Verträge nichts anderes als Versicherungen. Einfache Garantieverlängerungen versprechen einen Schutz, der über die Herstellergarantie hinaus geht: Geht das Gerät in
dieser Zeit kaputt, wird es repariert oder gar ersetzt.
Erweiterte Garantieverlängerungen leisten auch bei selbstverschuldeten Schäden, beispielsweise Sturzschäden oder Flüssigkeitsschäden.
Oft wird auch ein Diebstahlschutz mitangeboten.
Hört sich gut an - Wo ist der Haken?
Da ich hier nur einen pauschalen Überblick gebe, möchte ich nicht näher auf einzelne Anbieter eingehen, sondern nur beleuchten, wo die Fußangeln bei solchen Verträgen liegen: Die beschriebenen Punkte treffen nicht alle bei jedem Anbieter zu.

Oftmals gibt es nach Diebstahl oder Totalschaden nur ein gleichwertiges Gerät als Ersatz - das kann dann natürlich auch ein gebrauchtes sein - das eigene war es ja schließlich auch.
Ebenso sind bei vielen Verträgen Selbstbehalte inkludiert, die an den Kaufpreis des Gerätes gekoppelt sind. Hat das Smartphone beispielsweise 800 Euro gekostet und sieht der Vertrag einen Selbstbehalt von 10% vor, muss man im Schadensfall 80 Euro selber zahlen.
Dazu sind üblicherweise Verschleißschäden ( z.B. der Akku bei Handys oder Laptop) nicht mitversichert.
Vorsicht auch beim Diebstahlschutz: Viele Anbieter sehen hier strenge Regeln vor: Das Gerät darf nicht unbeaufsichtigt sein, da im Verlustfall nicht geleistet wird. Schon ein verstauen im Rucksack oder Koffer langt, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Was kostet der Spaß?
In der Regel sind die Kosten für eine solche Versicherung an den Kaufpreis des Gerätes gekoppelt - die Spanne ist aber groß: bei einem Smartphone, das 800 € kostet, geht es bei knapp 50€ los - Angebote mit großem Leistungsspektrum können auch mehrere Hundert Euro kosten. Der Versicherungsbeitrag wird beim Kauf vorab gezahlt - ein nachträglicher Abschluss ist normalerweise nicht möglich.
Fazit:
Vor ein paar Jahren hätte ich noch deutlich von Garantieverlängerungen (Geräteversicherungen) abgeraten. Mittlerweile sieht das ganze etwas anders aus: Die Bedingungen haben sich deutlich verbessert - und zwar so, dass das ganze Sinn machen kann. Aus meiner Sicht allerdings nur für ein sehr teures Gerät - und auch nicht über die ganze Nutzungsdauer. Allerdings: Insbesondere dann, wenn man das Gerät finanziert hat, ist der Abschluss eines solchen Vertrages fast obligatorisch, wenn man nicht nach Verlust oder Defekt noch lange für ein Gerät zahlt, das man gar nichts mehr besitzt.