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Wer erbt Versicherungsverträge? Was im Todesfall mit Versicherungen passiert

Was passiert eigentlich mit Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Viele Menschen gehen davon aus, dass Versicherungsverträge automatisch enden. Doch das stimmt nur teilweise. Während einige Versicherungen tatsächlich mit dem Tod der versicherten Person auslaufen, gehen andere Verträge auf die Erben über oder bestehen vorübergehend weiter.

Gerade für Hinterbliebene ist es wichtig zu wissen, welche Versicherungen gekündigt werden müssen, welche weiterlaufen und wann Leistungen ausgezahlt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Versicherungsverträge erbt, welche Sonderregelungen gelten und was Sie nach einem Todesfall unbedingt beachten sollten.

In diesem Artikel erfahren Sie:

 

  • welche Versicherungen mit dem Tod enden

  • welche Versicherungsverträge vererbt werden

  • welche Fristen Hinterbliebene beachten müssen

 

 

Policenschreck - Thomas Renker - Versicherungsmakler in Rüsselsheim - Wir befreien Sie von unnützen Versicherungspolicen?
Bild: Adobe Stock/ Bonin Foto

Enden Versicherungen automatisch mit dem Tod?

 

Viele Menschen gehen davon aus, dass Versicherungen automatisch beendet werden, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Das stimmt jedoch nur teilweise.

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht:
Verträge gehen im Todesfall meist auf die Erben über (sogenannte Universalsukzession).

Allerdings gibt es bei Versicherungen zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, da manche Verträge an eine bestimmte Person gebunden sind.

 

 

Diese Versicherungen enden mit dem Tod

Einige Versicherungen sind eng an die versicherte Person gekoppelt. Stirbt diese, endet der Vertrag automatisch.

Typische Beispiele sind:

 

  • Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) endet mit dem Tod der versicherten Person.

Sind Familienangehörige mitversichert, können diese den Vertrag meist innerhalb von zwei Monaten übernehmen und weiterführen.

  • Unfallversicherung

Auch bei der Unfallversicherung endet der Vertrag in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person.

Mitversicherte Angehörige können den Vertrag jedoch häufig übernehmen.

  • Privathaftpflichtversicherung

Bei einer Single-Privathaftpflicht endet der Vertrag mit dem Tod.

Bei einer Familienhaftpflichtversicherung gilt häufig:

  • Hinterbliebene bleiben bis zur nächsten Beitragsfälligkeit versichert

  • zahlen sie weiter, werden sie automatisch neuer Versicherungsnehmer

Diese Regelung gilt meist auch für Rechtsschutzversicherungen.

 

Diese Versicherungsverträge gehen auf die Erben über

Einige Versicherungen sind an Sachen oder Vermögenswerte gebunden. Diese gehen im Todesfall zusammen mit dem Besitz auf die Erben über.

 

  • KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden.

Wird das Fahrzeug vererbt, geht auch der Versicherungsvertrag zunächst auf die Erben über.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht automatisch, da der Vertrag weiterhin mit dem Fahrzeug verbunden ist.

  • Wohngebäudeversicherung

Auch die Wohngebäudeversicherung geht mit der Immobilie auf die Erben über.

Die Erben können den Vertrag jedoch unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist (meist drei Monate) kündigen.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung ist ebenfalls an die Immobilie gekoppelt und wird daher meist vererbt.

 

  • Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung gibt es eine Sonderregel:

  • Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz meist noch bis zu zwei Monate

  • Der Vertrag läuft nur weiter, wenn der Erbe die Wohnung übernimmt

 

Sonderfall: Lebensversicherung und Rentenversicherung

Bei Lebens- und Rentenversicherungen kommt es darauf an, wer im Vertrag eingetragen ist.

Es gibt zwei wichtige Rollen:

  • Versicherungsnehmer

  • versicherte Person

Bezugsberechtigter entscheidet über Auszahlung

In vielen Verträgen ist eine bezugsberechtigte Person festgelegt.

In diesem Fall wird die Versicherungssumme direkt an diese Person ausgezahlt – unabhängig davon, wer erbt.

Kein Bezugsberechtigter eingetragen

Wurde kein Bezugsberechtigter bestimmt, fällt die Auszahlung in den Nachlass und geht damit an die Erben.

 

Wichtig: Todesfall schnell melden

Nach einem Todesfall sollten Versicherungen möglichst zeitnah informiert werden.

Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass der Tod innerhalb von 24 bis 72 Stunden gemeldet werden muss – insbesondere bei:

  • Unfallversicherungen

  • Lebensversicherungen

Für die Meldung benötigen Versicherer meist:

  • Sterbeurkunde

  • Versicherungsschein

  • teilweise eine Bescheinigung über die Todesursache

Eine schnelle Meldung verhindert Probleme bei der Auszahlung von Leistungen.

 

Fazit: Manche Versicherungen enden, andere werden vererbt

Der Tod eines Versicherungsnehmers bedeutet nicht automatisch das Ende aller Versicherungen.

Grundsätzlich gilt:

  • Personenbezogene Versicherungen enden häufig mit dem Tod

  • Sachbezogene Versicherungen gehen meist auf die Erben über

  • Lebensversicherungen werden an Bezugsberechtigte ausgezahlt

Deshalb sollten Hinterbliebene die bestehenden Versicherungsverträge möglichst schnell prüfen und den Versicherer informieren.

Kontakt zu: Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim