
In diesen Tagen beginnt an deutschen Universitäten das neue Semester und für viele Studenten und auch deren Eltern stellt sich die Frage, wie das eigentlich mit der Krankenversicherung funktioniert. Aber kein Grund zur Panik, das ganze ist relativ einfach:
wie bisher: Familienversicherung der Eltern
Wer bis zuletzt über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert war, kann dies bis zum 25. Geburtstag auch bleiben. Allerdings darf nicht mehr als 415 Euro monatlich verdient werden, als Minijobber maximal 450 Euro. Um sicher zu gehen, dass man keine Grenzen überschreitet, sollte man sich direkt bei der Krankenkasse informieren.
Selber versichern - in der KvdS
Wer nebenher mehr arbeiten will oder muss oder aus Altersgründen (ab dem 26. Lebensjahr ) nicht mehr die kostenfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen darf, muss sich in der Regel in der sogenannten Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland möglich, der Beitrag liegt aktuell (Wintersemester 2016/17) bei 66,33 Euro pro Monat. Hier kann - je nach Krankenkasse - noch der Zusatzbeitrag hinzukommen.
Auch möglich: Privat versichert sein
Generell hat man die Möglichkeit, sich als Student bei der Einschreibung, bzw. bis drei Monate danach, entscheiden, ob er in der GKV oder in der PKV versichert sein will. Nötig ist dazu nur eine "Befreiung von der Versicherungspflicht", dies erledigt man bei der zuständigen Krankenkasse. Danach kann der Student sich auch privat versichern; allerdings sind die Tarife der PKV in der Regel deutlich teurer als die KVdS. Allerdings ist auch ein höhenwertiger und den Bedürfnissen des Einzelnen angepasster Versicherungsschutz möglich.
Zu alt und Dauerstudent: Raus aus der KVdS
Wer das 30. Lebensjahr vollendet oder nach dem 14. Semester das Studium noch nicht beendet hat, fällt zwangsweise aus der KVdS raus und muss sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Fazit: Relativ einfach: wer familienversichert war, bleibt es in der Regel auch bis zum 25. Geburtstag. Danach wechselt man in die KVdS und ab dem 30. Geburtstag muss man sich freiwillig in der GKV versichern. Als Alternative steht auch die private Krankenversicherung zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Blog: Welche Versicherungen Studenten wirklich brauchen
- Blog: Für wen eignet sich eigentlich eine private Krankenversicherung?
- Blog: Richtig versichert während des Auslandssemesters
- Eine BU für Schüler und Studenten - mach das Überhaupt Sinn?
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