Auch eine Krankenkasse kann man wechseln, die Gründe dafür sind unterschiedlich. Zum einen kann der Zusatzbeitrag zu hoch sein, oder die neue Kasse hat Zusatzleistungen im Angebot, die es bei der aktuellen Krankenkasse nicht gibt. Wie man richtig seine Krankenkasse wechselt, lest Ihr in diesem Blogbeitrag.

Freiwilliger Kassenwechsel
Um seine Krankenkasse regulär kündigen zu können, muss man 18 Monate bei sein gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein. Der Kündigungszeitraum beträgt dann zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wer bis Ende Januar seine alte Krankenkasse kündigt, kann ab 1. April sich bei der neuen Krankenkasse versichern.
Dabei muss man darauf achten, dass man zu einer Kasse wechselt, die im Bundesland, in dem man wohnt, auch geöffnet ist. So kann man, wenn man in Hessen wohnt, beispielsweise nicht in die AOK Bayern wechseln. Auch nicht alle Betriebskrankenkassen (BKK) sind für alle geöffnet, sondern stehen teilweise nur den Mitarbeitern des betreffenden Unternehmens zur Verfügung.
Wichtig: Anders als in der Privaten Krankenversicherung, darf Euch der neue Versicherer nicht ablehnen.
Sonderkündigungsrecht
Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht - auch wenn man noch nicht 18 Monate bei dieser Krankenkasse versichert war. Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Beitrag erhöht wurde. Auch hier gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten; der höheren Zusatzbeitrag muss man aber zahlen.
Achtung: Die Kasse muss Euch spätestens einen Monat vor Fälligkeit auf den höheren Zusatzbeitrag hinweisen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch für Wahltarife, allerdings nicht für gesetzlich versicherte Selbstständige, die sich für einen Wahltarif mit Krankengeld entschieden haben - diese sind drei Jahre an die Kasse gebunden.
Weitere Informationen:
- Policenschreck erklärt: Die Gesetzliche Krankenversicherung
- Warum die GKV mit Zusatzversicherung der PKV vorzuziehen ist
- Wie Sie doch noch in die GKV zurückkehren können
- Gesetzliche Krankenversicherung: Macht ein Wechsel Sinn?
- Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung
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Vorgehensweise beim Kassenwechsel
Damit der Wechsel klappt, achtet auf diese Punkte:
- Schriftlich bei der Krankenkasse kündigen; am besten per Einschreiben und zusätzlich per E-Mail: Doppelt hält besser
- Innerhalb von 14 Tagen sollte die alte Kasse Euch die Kündigung bestätigen. Wenn nicht: Nachhaken!
- Bei der gewünschten Kasse mittels formlosen Schreiben mit gewünschtem Beginndatum anmelden. Oft gibt es dazu im Internet Vordrucke.
- Legt nach dem Wechsel Eurem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur die neue Mitgliederbescheinigung vor. Verlasst Euch nicht darauf, dass die neue Kasse den Wechsel meldet
Wichtig: Wird keine neue Kasse gewählt oder der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert, bleibt man Mitglied der alten Kasse.
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