Einige Wochen nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook wird deutlich: Die Insolvenzsicheurung wird nicht langen, allen Kunden ihren Reisepreis zu ersetzen; die gesamten Entschädigungsleistungen sind auf 110 Millionen Euro gedeckelt - viel zu wenig für eine Pleite in dieser Größenordnung. Glück im Unglück haben Kunden, die ihre Reise mit einer VISA- oder Mastercard bezahlt haben.
Wer seine Thomas-Cook-Reise mit einer VISA- bzw. Mastercard bezahlt hat, kann sich das Geld zurückholen; dies sehen die Regularien der Kartenverträge vor: Wer Waren- oder Dienstleistungen nicht erhalten hat hat das Recht, sein Geld zurückzubekommen.
Leider versuchen einige kartenausgebende Banken, die Kunden abzuwimmeln und informieren ihre Kunden falsch oder schlecht.

Wie kann man die Zahlung an Thomas Cook zurückholen?
Der Vorgang nennt sich "Chargeback"-Verfahren und dient eigentlich dazu, Kunden vor Kreditkartenbetrug zu schützen. Allerdings ist dieses Verfahren auch in Fällen anwendbar, in denen der Händler bzw. Dienstleister nicht liefert. Allerdings müssen Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook zuerst versuchen, Geld von der Insolvenzversicherung zu bekommen - dies gibt das deutsche Reiserecht so vor.
Sollte sich Deine Bank weigern, die Erstattung durchzuführen: Bleibt hartnäckig und lasst Euch nicht abspeisen - denn wie so oft, müssen auch hier Fristen eingehalten werden:
Kunden mit Visa-Karte beträgt die Reklamationsfrist 120 Tage ab der ersten Tag der gebuchten Reise - maximal 540 Tage ab Kreditkartenabbuchung. Mastercard-Kunden müssen eine Frist einhalten, die 240 Tage ab dem ersten tag der gebuchten Reise gilt.
Um das "Chargeback"-Verfahren anzustossen, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Entsprechende Formulare findet man auf den Internetseiten der kartenausgebenden Banken.
Darüber hinaus müssen folgende Belege beigefügt sein:
- Buchungsbestätigung bzw. Rechnung der gebuchten Reise
- Mitteilung des Reiseveranstalters über die Absage der Reise
- Mitteilung der Insolvenversicherung, ob und wieviel erstattet wird
Antwortet die Insolvenzversicherung nicht innerhalb von 60 Tagen, können Mastercard-Kunden das "Chargeback" starten - benötigen allerdings einen Nachweis über die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer ( beispielsweise eine ausgedruckte E-Mail)
VISA-Kunden müssen das "Chargeback" innerhalb von 60 Tagen nach der Entscheidung der Insolvenzversicherung einleiten; einige Banken schreiben sogar eine Frist von maximal 14 Tagen vor.
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