Auch 2020 ändert sich für Deutschlands Versicherungskunden das ein oder andere. Einen Überblick findet Ihr hier.

Entlastung für Betriebsrentner
Die Verbeitragung von Betriebsrenten war auch im Jahr 2019 ein großes Thema. Ab 2020 gibt es hier eine Verbesserung: Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro pro Monat müssen Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Wessen Rente unter diesem Betrag liegt, muss nichts zahlen.
Entscheidend Änderung zu bisher: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag: Wer also über den 159,25 € liegt, muss nicht mehr auf die gesamte Rente KV-Beiträge zahlen, sondern nur auf den Diffrenzbetrag.
Achtung: Die neue Regelung gilt zwar schon ab 1. Januar 2020, die Umsetzung des ganzen word bei den Krankenkassen aber wohl noch etwas dauern und man sollte damit rechnen, dass die Entlastung erst mit Verzögerung greift - selbstverständlich aber auch rückwirkend.
Höherer Steuerabzug bei Basisrenten
Auch 2020 steigt der Prozentsatz, den das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt um 2% - damit sind ab 2020 90% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Ebenso steigt der steuerliche Höchstbetrag zu Basisrente auf 25.046 Euro - bedeutet also, das man 22.541 € steuerlich geltend machen kann.
Rentenerhöhung zum 1. Juli
Zum 1. Juli 2020 werden in Deutschland die Renten erhöht: Um 3,15 % im Westen und um 3,92 % im Osten.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Dezember 2019) ist diese Rentenerhöhung allerdings noch nicht sicher. Ob dies so kommt, entscheidet sich erst im Frühjahr, wenn die Zahlen zur Lohnentwicklung vorgelegt werden.
Neue Typ- und Regionalklassen in der KFZ-Versicherung
Auch 2020 ändern sich mal wieder die Typ- und Regionalklassen in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Während es für manche teuerer wird, profitieren andere durch die Änderungen mit einem niedrigeren Beitrag. Ob sich für Dich etwas ändert, kannst Du hier nachschauen.
Übrigens: Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungbezirke wider.
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