Jeder dürfte es auf der Autobahn schon einmal gesehen haben: Ein Tempolimit mit dem Zusatzschild "Bei Nässe". Aber wann genau liegt "Nässe" vor?
Und natürlich ist "bei Nässe" auch definiert, denn laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) liegt „Nässe“ dann vor, wenn ein Wasserfilm die gesamte Fahrbahn bedeckt.
Gut zu wissen, denn wird das Tempolimit überschritten, drohen bei Unfällen Bußgelder, Leistungsbegrenzungen in der Kaskoversicherung oder sogar Regressansprüche des Haftpflichtversicherers – egal, ob man das nun wusste oder nicht.

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