Mit der Aufnahme eines Studiums stellt sich auch die Frage, wie man sich als Student krankenversichern muss. Zu Beginn des Studiums hast Du einmalig die Wahl, ob Du die gesetzlich versichern möchtest oder ob Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lässt und in die private Krankenversicherung wechselst. Welche Vor- und Nachteile das hat, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Krankenversicherung ist ein MUSS
Auch als Student ist eine Kranken- und Pflegeversicherung eine Pflichtabsicherung - ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung muss bei der Einschreibung an der Universität eingereicht werden.
Wenn Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert warst, kann dies so bleiben - zumindest bis zum 25. Geburtstag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die eigenen Einnahmen den Betrag von 450 Euro pro Monat nicht übersteigen (Stand 2020).
Zu diesen Einnamen zählen beispielsweise Entgelt aus nichtselbständiger Arbeit, Zins- und Kapitalerträge und Mieteinnahmen - Bafög hingegen nicht.

Die wichtigsten Fragen zur studentischen Krankenversicherung
Übrigens: Wer direkt vor dem Beginn des Studiums bereits pflichtversichert war - beispielsweise durch eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr oder die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes, der muss während des Studiums gesetzlich versichert bleiben und hat laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes ( AZ B12KR24/14R) zu Studienbeginn nicht mehr die Wahl zwischen GKV und PKV
Private Krankenversicherung
Warst Du bisher gesetzlich versichert, hast Du drei Monate nach der Immatrikulation Zeit, einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. Dies erfolgt bei Deiner bisherigen Krankenkasse.
Wer bisher über die Eltern privat krankenversichert war, kann zwischen der Krankenversicherung der Studenten (gesetzliche KV) oder der privaten Krankenversicherung wählen. Wählst Du die Private Krankenversicherung musst Du Dich allerdings von der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse befreien lassen. Interessant ist die PKV vor allen Dingen für Kinder von Beamten, da hier der Staat einen Teil der Krankheitskosten übernimmt und so die Krankenversicherung günstiger wird. Aber auch hier gilt:
Nach dem 25. Geburtstag ist mit der Beihilfe und dem Zuschuss vom Staat Schluss - dann musst Du Dich selber privat versichern, denn wer sich einmal zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, muss dann das gesamte Studium in der Privaten bleiben. Das kann dann unter Umständen richtig teuer werden und deshalb sollte man im Vorfeld zusammen mit den Eltern klären, ob diese dann bereit sind, die Mehrkosten zu tragen oder ob ein Wechsel in die PKV nicht sinnvoller ist.
Krankenversicherung der Studenten (KvdS) / GKV
Ab dem 26. Lebensjahr gibt es keine Möglichkeit mehr, von der Familienversicherung über die Eltern zu profitieren; man muss sich selber versichern. Für 2018 zahlen Studenten folgende Mitgliedsbeiträge:
- monatliche Pflegeversicherung von 22,69 Euro bzw. 24,55 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren
- monatliche Krankenversicherung 76,04 Euro zzgl. eines eventuellen Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse
Die studentische Pflichtversicherung endet nach Abschluss des 14. Fachsemesters, bzw. mit dem 30. Geburtstag; Ausnahmen gibt es, wenn man kurz vor dem Abschluss steht - dann ist eine Verlängerung bis zu sechs Monate drin.
Fazit: Die günstigste Lösung, sich während des Studiums zu versichern, ist meiner Meinung nach die Familienversicherung bzw. die sich dann anschließende Krankenversicherung der Studenten (KvdS).
In Einzelfällen kann auch die private Krankenversicherung eine Lösung sein - allerdings sollte das individuell geprüft werden.
Weitere Informationen:
- Themenseite: Ausbildung/Studium
- Policenschreck erklärt: Versicherungen für Studenten
- Studenten: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- FAQs: Krankenversicherung für Studenten
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