Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die ihre Kinder und Ehe bzw. Lebenspartner kostenfrei mitversichern - einer der großen Vorteile der GKV gegenüber der privaten Krankenversicherung. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen, die das mitversicherte Kind oder Partner einhalten muss. Wie die Regelungen genau aussehen, erfahrt Ihr in diesem Beitrag .

Die Verdienstgrenzen in der Familienversicherung in der GKV
Familienversicherte dürfen nur ein geringes Einkommen haben, sonst muss das Familienmitglied sich selber versichern. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, bis zu der eine Familienversicherung möglich ist, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, muss man sich selber versichern.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei Angestellten bei 455 Euro (2020). Hierbei handelt es sich um Einkünfte gemäß des Einkommensteuerrechts (§16 SGB V). Hierbei dürfen die Angestellten noch ihre Werbungskosten bzw. den entsprechenden Pauschbetrag abziehen, so dass ein Einkommen von bis zu 538,10 Euro (2020) die Familienversicherung nicht gefährdet.
Der Wert setzt sich zusammen aus den 455 Euro p.M. und der Werbungskostenpauschale von 83,33 Euro p.M.
Wer in einem Minijob tätig ist, für den gilt die Grenze von 455 Euro monatlich, da hier in der Regel keine Werbungskosten angesetzt werden können.
Was ist zählt noch zum Einkommen ?
Zum Einkommen zählen nicht nur Lohn- und Gehaltszahlungen, sondern auch Renten, sowie Miet- und Pachteinnahmen.
Auch angerechnet werden Erträge aus Kapitalvermögen. Hier gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr. Einkünfte bis zu diesem Betrag haben daher keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen.
Einkommen zu hoch. Und jetzt ?
berschreitet ein Familienversicherter die Einkommensgrenzen, muss die Krankenkasse informiert werden. Daraus folgt, dass sich der Familienversicherte jetzt gegen eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss.
In der Regel verschicken die Krankenkassen einmal pro Jahr einen Fragebogen, in dem die Familien die Einkommensverhältnisse angeben müssen. Die Kasse prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind.
Trotzdem kann es Sinn machen, sich schnell nach Überschreiten der Verdienstgrenze bei der Krankenkasse zu melden, da sonst Nachzahlungen folgen können.
Weitere Informationen:
- Themenseite: Gesundheit
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