Nicht mehr lange, und das Jahr 2020 ist (glücklicherweise) Geschichte. 2021klopft mal an die Türe und ich zeige euch hier im Überblick, was sich für Euch - bezogen auf Versicherungen - ändert.

Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an die Einkommensentwicklung gekoppelt ist, steigt steigt die BBG auch 2021 - und zwar auf 58.050 Euro ( monatlich 4.837.50 Euro ). Das bedeutet, dass bis zu einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro Krankenversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig werden.
Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) steigt auf 64.350 Euro ( 5.362,50 Euro pro Monat).
Die JAEG gibt an, ab wann man versicherungsfrei ist und in die Private Krankenversicherung wechseln kann.
Wichtig: Wer von der gestiegenen JAEG "eingeholt" wird, darf und kann weiterhin in der PKV bleiben. Dazu muss man sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beitragsbemessungsgrenze KV:
2021: 58.050 Euro - 4.837,50 Euro pro Monat
Jahresarbeitsentgeltgrenze:
2021: 64.350 Euro - 5.362,50 Euro pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze GRV:
2021: 7.100 Euro (West) / 6.700 Euro (Ost)
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze - und auch diese steigt 2021.
Bis zu einem Einkommen von 7.100 Euro (West) bzw. 6.700 Euro (Ost) müssen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Auf das Einkommen oberhalb dieser Einkommensgrenze müssen dann keine weiteren beitrage gezahlt werden.
Basisrente: Höherer Betrag absetzbar
Beiträge, die in einen Basisrenten-Vertrag ("Rürup-Rente) eingezahlt werden, können ab 2021 mit 92% statt 90% steuerlich geltend gemacht werden - bis zu einer Bemessungsgrenze von 25.787 Euro. Bedeutet: maximal können 21.388 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag. Übrigens: Zu den Sonderausgaben zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. ein berufsständisches Versorgungswerk.
Policenschreck-Podcast:
Das ändert sich 2021
Die Grundrente
Die Grundrente ist ein Aufschlag für Geringverdiener und wird ab 1.1.2021 gezahlt. Voraussetzung: Man muss mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, die zwischen 30 und 80 % des aktuellen Durchschnittseinkommens liegen. Die Grundrente muss nicht beantragt werden - sie wird automatisch ausgezahlt.
Mehr zur Grundrente findest Du hier.
Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Zusatzbeiträge in der GKV steigen 2021. Die Zusatzbeiträge werden von vielen Krankenkassen neben dem allgemeinen Satz von 14,6 % erhoben. 2021 erhöht sich der Zusatzbeitrag auf 1,3 %.
KFZ-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen
Und auch bei der KFZ-Versicherung ändert sich etwas: Die Typ- und Regionalklassen ändern sich - 4,6 Millionen Fahrer dürfen sich freuen: Sie profitieren von besseren Typklassen, 6,1 Millionen müssen für ihr Fahrzeug mehr zahlen. Allerdings dürfte große Sprünge eher selten vorkommen. Typklassen geben übrigens die Schadensbilanz eines Automodells wider.
Auch die Regionalklasse ändert sich: 4,5 Millionen Fahrer können sich auf eine günstigere Einstufung freuen - für 4,8 Millionen Fahrer wird es hingegen teurer. Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanz einzelner Zulassungsbezirke wider.
Weitere Informationen:
Policenschreck-VLOG "So geht Versicherung !" bei YouTube
VLOG: Droht vielen Lebensversicherungen wirklich die pleite ?
Policenschreck erklärt: Die Lebensversicherung
Policenschreck erklärt: Die fondsgebundene Lebensversicherung
Kommentar schreiben