Die Hausratversicherung ist eine weit verbreitete Police: Knapp 30 Millionen Verträge gibt es in Deutschland, was einer Versicherungsdichte von knapp 75 Prozent entspricht - kein schlechter Wert und damit Platz zwei hinter der Privathaftpflichtversicherung. Allerdings gibt es hierbei auch ein Problem: Viele Verträge werden einmal abgeschlossen und landen dann für lange Zeit im Versicherungsordner, ohne dass sie angepasst werden. Das kann im Schadensfall problematisch werden...

Unterversicherung droht
Wird die Hausratversicherung nicht regelmässig überprüft und den geänderten Lebensverhältnissen angepasst, droht auf lange Sicht eine Unterversicherung, was im Endeffekt bedeutet, dass die Versicherungssumme nicht mehr dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Im Schadensfall würde somit ein Teil der Kosten am Versicherten hängenbleiben; schon bei einem Teilschaden muss man mit hohen Kosten rechnen, bei einem Totalschaden kann das sogar in die Zehntausende gehen.
Im Laufe der Jahre sammeln sich in einem Haushalt nämlich erhebliche Werte an: Möbel, Kleidung, Spielkonsole, Computer, Tablet, Handy, Fernseher, Bücher, Kunstgegenstände, Fahrräder, Uhren, Schmuck oder sogar Kunstgegenstände.
Je länger also der Vertrag nicht überprüft wird, desto größer die Gefahr, dass sich eine eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Gegenstände und der Versicherungssumme ergibt.
Hilfsmittel: Die Inventarliste
Ein nützliches Hilfsmittel, um die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln und immer den Überblick zu haben, ist eine Inventarliste. Zwar macht es anfänglich Arbeit, eine solche zu führen, sorgt aber dafür, dass man nicht unwissentlich in eine Unterversicherung läuft. Die Inventarliste sollte, da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, somit auch mit dem Neuwert der Gegenstände geführt werden. Insbesondere bei einem hochwertigen und umfangreichen Hausrat ist dies zum empfehlen.
Policenschreck-VLOG: Update der Hausratversicherung
Vertragscheck bei Wohnungswechsel, Trennung, Haushaltszusammenlegung
Ändert sich an der persönlichen Lebenssituation irgendetwas - sei es der Umzug in eine andere Wohnung, die Trennung vom Lebenspartner oder die Zusammenlegung zweier Haushalte: Dies ist der ideale Zeitpunkt, die Hausratversicherung zu überprüfen und auf den aktuellsten Stand zu bringen.
Sinnvoll ist es übrigens auch, den sogenannten Unterversicheurngsverzicht zu vereinbaren. Ist diese Klausel vereinbart, verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine eventuell bestehende Unterversicherung zu prüfen und ersetzt den Schaden ohne Abzug.
Folgen einer Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der Hausratversicherung geringer ist, als der Neuwert des Hausrates. Da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, ist hierfür jeweils der Neuwertt der Hausratsgegenstände ausschlaggebend. Stellt der Versicherer im Schadensfall eine Unterversicherung fest, kürzt dieser die Entschädigungssumme prozentual im Verhältnis zwischen Versicherungswert und dem Neuwert-Schadenssumme.
Beispiel:
Der Hausrat einer Wohnung ist mit 50.000 Euro versichert, der tatsächliche Neuwert der Gegenstände beträgt aber 100.000 Euro. Damit liegt eine 50%ige Unterversicherung vor - im Schadensfall kürzt der Versicherer die Entschädigungsleistung also um 50%.
Podcast: Update der Hausratversicherung
Problematisch: grobe Fahrlässigkeit
Problematisch sind im Übrigen auch Policen, die Leistungsausschlüsse wegen grober Fahrlässigkeit enthalten. Leider ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit nicht genau definiert, was regelmässig bei größeren Hausratschäden zu Problemen in der Abwicklung führt. Das ist besonders bei Altverträgen ein Problem, da Verträge neueren Datums die grobe Fahrlässigkeit meist mitversichert haben - und dass größtenteils sogar ohne Leistungseinschränkungen.
Weitere Informationen:
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