Der 1. März steht wieder vor der Tür und damit müssen auch wieder die Versicherungskennzeichen bei Mopeds, Rollern und E-Scootern gewechselt werden. Was sich neben der Farbe der Kennzeichen noch ändert, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Ab dem 1. März werden die schwarzen Versicherungskennzeichen ungültig. Ihr benötigt dann ein blaues Kennzeichen. Die betrifft folgende Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder wie Roller und Mofas (max. 50 Kubikcm Hubraum und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h)
- Elektrofahrräder (E-Bikes) mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Quad und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum
- E-Roller mit Betriebserlaubnis und einer Geschwindigkeit bis max. 45 km/h
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und bereits vor dem 1.3.1992 versichert
Neu: Die Klebefolie
Das Bundesverkehrsministerium startet mit einzelnen Versicherern ein Pilotprojekt: Hierbei gibt es kein Blechschild mehr, sondern eine Klebefolie, die auf eine Trägerplatte aufgeklebt wird. Die Trägerplatte ist mehrfach verwendbar. Sollten die Ergebnisse des Pilotprojektes erfolgreich sind, wird die Klebefolie das Metallkennzeichen langfristig ersetzen.
Übrigens: E-Scooter und Segways bekommen von vornherein kein Metallschild sondern bereits jetzt standardmässig das Kennzeichen zum Aufkleben.
Die Kennzeichen bekommt Ihr bei Euren KFZ-Versicherern.
Wenn Ihr ein Fahrzeug neu versichert, wird Euch das Kennzeichen nach Beantragung der Versicherung zugeschickt.
Welche Versicherung benötigt ein Mofa / Moped / Roller / E-Scooter ?
1. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne sie darfst Du mit Deinem Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Du anderen mit Deinem Fahrzeug zufügst.
2. Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung nicht vorgeschrieben. Wenn Du an Deinem Fahrzeug hängst, solltest Du über einen Abschluss nachdenken. Die Teilkasko leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung und Diebstahl. Insbesondere Kleinkrafträder werden gerne und viel gestohlen - übrigens deutlich häufiger, als Autos.
Vorsicht beim Tunen
Das "Frisieren" von Moped und Roller ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen Bussgelder, Fahrverbote bzw. Geldstrafen für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Kommt es zu einem Unfall, übernimmt der Versicherer zwar den Schaden, kann aber den Mofa-Tuner in Regress nehmen.
Weitere Informationen:
- Themenseite: Sach und Vermögen
- Versichererabfrage Mopedkennzeichen
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