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E-Scooter im Straßenverkehr: Was ist erlaubt – und was nicht?

E-Scooter gehören längst zum Stadtbild – ob auf dem Weg zur Arbeit, für die schnelle Erledigung in der Mittagspause oder als umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch so praktisch die elektrischen Flitzer auch sind: Nicht jedes Modell darf einfach auf die Straße. Gerade bei schnelleren Scootern gibt es viele rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln für E-Scooter gelten, wo Gefahren lauern und was Fahrer unbedingt beachten sollten.

 

E-Scooter - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

E-Scooter mit Straßenzulassung (bis 20 km/h)

Für die meisten zugelassenen Modelle gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung:

  • Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Wo darf gefahren werden? Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden.
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerscheinpflicht? Nein
  • Helmpflicht? Nein, aber dringend empfohlen
  • Versicherung: Pflicht! Nachweis über eine aufgeklebte Versicherungsplakette (Folienkennzeichen).

E-Scooter über 20 km/h – Kleinkrafträder statt Elektrokleinstfahrzeug

Schnellere E-Scooter fallen nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, sondern gelten rechtlich als Kleinkrafträder.

 

Das bedeutet:

  • Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle
  • Großes amtliches Kennzeichen (kein Folienkennzeichen)
  • Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren) erforderlich
  • Helmpflicht
  • Haftpflichtversicherung
  • Technische Ausstattung notwendig (Licht, Blinker, Spiegel, Bremsen, Hupe)
  • Nutzung ausschließlich auf der Fahrbahn, nicht auf Radwegen

Illegale Nutzung: Tuning und nicht zugelassene Modelle

Viele E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren, haben in Deutschland keine Zulassung. Ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist illegal. Das gilt auch, wenn ein Scooter durch Tuning schneller gemacht wurde.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgeld, Punkte und ggf. Strafanzeige wegen Fahren ohne Zulassung
  • Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz bei fehlendem Versicherungsschutz
  • Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein, wenn die Fahrerlaubnis fehlt

Erlaubt ist die Nutzung solcher Modelle nur auf Privatgelände.

 

Warum kein Mopedkennzeichen?

Ein Mopedkennzeichen ist nur für Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis und bis maximal 60 km/h vorgesehen. Die meisten E-Scooter über 20 km/h erfüllen diese Voraussetzungen nicht – daher ist ein Mopedkennzeichen unzulässig.

Ob für ein Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, lässt sich direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt nachprüfen

 

Fazit

 

Wer mit dem E-Scooter sicher und legal unterwegs sein möchte, sollte unbedingt auf die Straßenzulassung achten. Modelle über 20 km/h sind in Deutschland fast nie erlaubt – und bringen erhebliche rechtliche Risiken mit sich.