Ohne Frostschaden an der Wasserleitung durch den Winter

Winterzeit heißt erhöhte Gefahr für alle wasserführenden Leitungen im Haus. Im Jahre 2019 verursachte Frost Schäden in Höhe von 3 Milliarden Euro. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn man ein paar Dinge vorab beachtet:

 

Policenschreck-VLOG: So geht Versicherung !

Gebäude ausreichend beheizen 

 

Am wirksamsten gegen Frost ist immer noch Wärme. Aus diesem Grund sollte man die Heizung nie ganz herunterdrehen, sondern immer dafür sorgen, dass auch selten genutzte Räume wie Dachboden, Abstellkammer, Keller oder Gäste-WC so beheizt werden, dass dort keine Minus-Temperaturen herrschen.

 

Vorsicht vor dem Schneeflockensymbol am Heizkörper

 

Es langt nicht, das Heizkörperventil auf Frostschut zu stellen - oftmals durch ein Schneeflockensymbol gekennzeichnet.  So wird lediglich dafür gesorgt, dass der Heizkörper selber nicht einfriert. Allerdings wird so nicht für eine ausreichende Wärmezufuhr für die Räume gesorgt.

 

 

Heizungsanlage warten

 

Damit die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, ist es wichtig, dass sie regelmässig gewartet wird. Dazu gehört nicht nur die Fachwartung durch die Heizungsfirma, sondern auch die regelmässige Kontrolle, ob sich Luft in den Heizkörpern angesammelt hat oder ob genug Wasser im Heizungssystem ist. Denn hat die Anlage zu wenig Wasserdruck oder befindet sich zuviel Läuft in den Heizkörpern, reduziert dies die Wärmeleistung beträchtlich.

 

Policenschreck-Podcast: Frostschäden an Wasserleitungen vermeiden

Ferien- oder Wochenendhaus: Wasserleitungen entleeren

 

Ist man Eigentümer eines Ferien- oder Wochenendhauses, welches über den Winter nicht genutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann man das Gebäude so beheizen, das immer Plus-Grade im Haus herrschen. 

Wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, sollte man auf jeden Fall alle Wasserleitungen entleeren - dies gilt natürlich auch für einen vorhandenen Boiler und für die Außenleitungen.

 

Was man sonst noch tun kann

 

Besonders ärgerlich sind Frostschaden, die dort auftreten, wo eigentlich kein Wasser sein sollte. Dies könnte beispielsweise Schmelzwasser sein, dass als Feuchtigkeit ins Mauerwerk einzieht und bei erneutem Frost wieder gefriert wodurch Risse entstehen, was wiederum die Möglichkeit von weiteren und noch größeren Schäden erhöht. Deswegen gilt:

  • Risse und Löcher in Aussenwänden abdichten 
  • Dachrinnen und Fallrohre regelmässig reinigen
  • das Dach auf undichte Stellen prüfen.

 


Achtung Schmelzwasser !

 An dieser Stelle sei ein Hinweis erlaubt: Schmelzwasser ist in der Regel keine versicherte Gefahr (Feuer, Sturm/Hagel/Leitungswasser ) in einer Wohngebäudeversicherung. Auch über eine Elementarschadenversicherung besteht hier kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz für Schäden durch Schmelzwasser besteht üblicherweise bei Wohngebäudeversicherungen, die eine sogenannte Allgefahren-Deckung haben. Dies bedeutet dass Versicherungsschutz für alle Schäden besteht, es sei denn, sie sind bedingungsgemäß ausgeschlossen.

 

Was tun, wenn die Wasserleitungen doch zugefroren sind ?

 

Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass trotzdem eine Leitung zufriert.  Mittels heißem Wasser oder einem Heizlüfter gelingt dies relativ schnell und gefahrlos. Allerdings sollte der zugehörige Leitungsteil abgesperrt oder der Haupthahn geschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass immer vom geöffneten Wasserhahn der betroffenen Leitung bis zur blockierten Stelle vorgegangen wird. Offen Flammen wie Kerzen oder Gasbrenner dürfen nicht verwendet werden - die große Hitzeentwicklung kann die Leitung zum platzen bringen.

 

Wie sind Leitungswasserschäden versichert ?

Leitungswasserschäden am Gebäude und allen fest eingebauten Gegenständen (fest verklebter Teppichboden, Einbauküche, Heizungsanlagen usw.) sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Eine Hausratversicherung leistet, wenn durch Leitungswasser der Hausrat (alle beweglichen Gegenstände wie Kleidung, Möbel, Elektrogeräte usw.) beschädigt werden.