Bei Menschen mit dem entsprechenden Kleingeld, sind Uhren mit Anschaffungspreisen von 20.000 € und mehr keine Seltenheit: Rolex und Breitling bieten solche Modelle an. Worauf man achten muss, wenn man solche luxuriösen Zeitmesser sein eigen nennt und diese versichern möchte, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag an.

Das man es bei diesen Uhren nicht mit "normalem" Hausrat zu tun hat, sollte eigentlich auf der Hand liegen. Uhren, die preismässig in diesen Größenordnungen liegen, fallen unter den Begriff "Wertsachen". Wertsachen sind standardmässig nicht mit der vollen Versicherungssumme versichert, sondern sind in der Entschädigungsleistung prozentual begrenzt. Möchten Sie, dass Ihre Wertsachen, worunter auch Gold, Pelze, Gemälde, wertvolle Teppiche usw. fallen, richtig versichern, müssen sie den Wertsachenanteil in Ihrer Hausratversicherung erhöhen, um im Schadensfall eine komplette Regulierung des Schadens zu erhalten.
Aber Achtung: Hierbei kann es auch sein, dass der Versicherer vorgibt, dass sich die Wertsachen wenn sie nicht in Benutzung sind, in einem Stahlschrank oder einem Safe befinden - sollte dies im Schadensfall nicht so sein, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.Clevere Leute argumentieren, dass es sich bei den Uhren nicht um Schmuck oder "Sachen aus Gold" handelt, sondern um Zeitmesser, deren Hauptnutzen die Anzeige der Uhrzeit darstellt. Allerdings wurde hier bereits vor geraumer Zeit vom BGH geklärt, dass es hierbei egal ist, ob es sich um eine Uhr als Gebrauchsgegenstand handelt, wenn sie hauptsächlich aus Gold hergestellt ist (BGH, Urteil v. 16.03.1983, Iva ZR 111/81). Eine Deklarierung als Hausrat kommt hierbei also nicht mehr in Frage.
Fazit: Haben Sie solch wertvolle Uhren im Besitz, erhöhen Sie den Wertsachenanteil in Ihrer Hausratversicherung. Sind die Uhren nicht in Benutzung, sorgen Sie dafür, dass die Uhren in einem entsprechenden Sicherungsschrank untergebracht sind.