Beamte/Beihilfe · 30. Juli 2020
Das Beamte etwas anders abgesichert sind, als die anderen Bürger ist vielen nicht bekannt; Beamte beziehen in der Regel Beihilfe - das bedeutet, ihr Dienstherr beteiligt sich prozentual an den Krankheitskosten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, denn es gibt auch Beamte, die Anspruch auf die sogenannte "freie Heilfürsorge" haben. Welche Beamte diesen Anspruch haben und was diese freie Heilfürsorge genau ist, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.