Können pflegebedürftige Eltern die Kosten für die Pflege im Heim nicht alleine aufbringen, war es bis Anfang 2020 so, dass in jedem Fall die Kinder herangezogen wurden, um die Kosten - zumindest teilweise - aufzubringen. Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, nennt man dies "Elternunterhalt". Diese Regelung wurde zum 1.1.2020 geändert. Was nun gilt und wer wann und wieviel zahlen muss, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.