Riester und Elternzeit

Der Riester-Rente wird ja immer wieder vorgeworfen, sie sei zu komplex und das Prozedere schwer verständlich. Vieles ist dabei ein Vorurteil, aber manchmal werden Vorurteile aber auch bestätigt - und zwar, wenn es um die Kindererziehungszeiten geht...

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck - Riester-Rente

Das Elternteil, dass sich in den ersten drei Jahren dazu entschliesst, zu Hause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern, bekommt von der Gesetzlichen Rentenversicherung für diese Kindererziehungszeiten drei Entgeltpunkte gutgeschrieben und man ist somit in dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

 

Aufgrund dieser Rentenversicherungspflicht ist der zu hause bleibende Elternteil unmittelbar zulagenberechtigt. Bedeutet also, dass auch in der Kindererziehungszeit die staatlichen Riesterzulagen (154 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage ). Ausschlaggebend für die Zahlung der vollen Zulage ist ein jährlicher Sparbeitrag, der 4% dem Vorjahresbrutto entspricht, aber mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr.

 

Kindererziehungszeit und Riester-Förderung

 

Die Kindererziehungszeit beginnt einen Monat nach der Geburt des Kindes und endet nach 36 Monaten. 

Wird innerhalb der Kindererziehungszeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich für dieses Kind die Kindererziehungszeit um die Anzahl an Monaten, wo beide Kinder gleichzeitig erzogen werden. 

Bei Mehrlingsgeburten gilt: Hier werden die Kindererziehungszeiten doppelt oder dreifach berücksichtigt.

 

Kindererziehungszeiten beantragen

 

Kindererziehungszeiten werden einem nicht automatisch gutgeschrieben - man muss sie beantragen.

Dazu muss man sich von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen.

Hier muss man sich dann durch ein 12seitiges Formular durchkämpfen und dieses dann ausgefüllt und unterschrieben an die Deutsche Rentenversicherung zurückschicken. Andernfalls kann es einem passieren, dass man zum einen die Kindererziehungszeiten nicht gutgeschrieben bekommt (schlecht für die Höhe der Altersrente ), zum anderen bedeutet dies auch, dass die Zulagenstelle etwaige gezahlte Riesterzulagen zurückfordert.

Insgesamt alles ziemlich komplex und für Menschen, die sich nicht so in dieser Materie bewegen schwer zu durchschauen.

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