Kostenfalle Hubschrauber

Raus aus der Seilbahn, Skier unter die Füsse geschnallt und rauf auf die Piste. Doch was passiert, wenn man auf der Piste in unwegsamen Gelände stürzt und sich so verletzt, dass man nicht mehr ohne fremde Hilfe ins Tal kommt?  Solche Fälle sind oftmals Einsätze für den Rettungshubschrauber. Doch wer bezahlt den Einsatz des Helikopters schließendlich? Wer glaubt, das in jedem Fall die Krankenversicherung zahlt, irrt...

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Bild: Adobe Stock/ Andy Wibrock

 

 Eben ist man noch mit dem Snowboard oder per Ski  auf der Piste unterwegs, einmal nicht aufgepasst und man ist gestürzt und verletzt sich dabei, so dass man nicht mehr alleine ins Tal kommt. Nicht alle Stellen auf der Piste können mit einem Motorschlitten erreicht werden - so dass zur Bergung ein Hubschrauber angefordert werden muss. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung - wenn überhaupt - nur einen kleinen Teil der Bergungskosten. Hier müssen Sie selbst vorsorgen.

 

Der Unterschied zwischen Bergung und Transport

 

 

Eigentlich ist es relativ einfach: Ist es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, den Verletzten auf normalen Weg, beispielsweise per Motorschlitten, ins Tal zu bringen, wird ein Hubschrauber angefordert, der den Verunglückten zur Talstation transportiert, wo er unter Umständen dann per Krankenwagen ins nächste Krankenhaus gefahren wird. Der Hubschraubereinsatz wird als Bergung gewertet, der Einsatz des Krankenwagens als Transport. Bergungskosten sind im Gegensatz zu Transportkosten in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt und müssen, wenn keine andere Versicherung vorliegt, selber bezahlt werden. Ist aufgrund der Schwere der Verletzung ein Transport ins Tal und dann per Krankenwagen in die Klinik nicht zuzumuten oder lebensgefährlich, gilt der Einsatz im übrigen als Krankentransport, der von der Krankenkasse übernommen werden würde. Übrigens: Für eine Flugminute eines Rettungshubschraubers fallen etwa 60-70 Euro an; somit kostet ein einstündiger Bergungseinsatz etwa 4000 Euro.

 

Im Ausland gilt: Selbst vorsorgen - sonst droht eine hohe Rechnung...

 

Zwar hat man im EU-Ausland und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung bzw. Sachleistungen, allerdings richtet sich der Umfang dieser Leistungen nach ausländischen Recht.

 

So werden beispielsweise in Österreich die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist gar nicht bezahlt: nur bei lebensbedrohlichen Unfällen beteiligt sich die österreichische Krankenkasse an diesen Kosten, aber dann auch nur mit einem geringen Pauschalbetrag. 

Da die GKV nicht leistet, müssen Sie in diesem Fall selbst vorsorgen: Unfall- und Auslandsreisekrankenversicherungen haben in der Regel den Baustein "Bergungskosten" inkludiert.

 

Achten Sie darauf, dass die Bergungskosten ausreichend abgesichert sind; 10.000 € sind da ein guter Richtwert, der auch bei Bergungen aus schwierigem Gelände ausreichen sollte. Denken Sie aber daran: Eine Auslandsreisekrankenversicherung greift nur im Ausland, nicht bei einem Unfall auf einer deutschen Skipiste - hier sollten Sie noch zusätzlich mit einer Unfallversicherung vorsorgen, die bei unfallträchtigen Sportarten wie Ski oder Snowboard sowieso Sinn machen.

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Fazit:

 

 Die Kosten eines Bergungseinsatzes können, wenn ein Hubschrauber beteiligt ist, sehr hoch ausfallen. Schutz vor dieser hohen Kostenbelastung bieten eine Unfallversicherung bzw. eine Auslandsreisekrankenversicherung. Beachten Sie aber: Bergungskosten im Inland werden nicht von einer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen, hier greift eine private Unfallversicherung.

 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker