Beitragsentlastungstarife

Oft hört man davon, dass die private Krankenversicherung im Alter sehr teuer wird und für viele nicht mehr bezahlbar ist. Es kann in der Tat passieren, dass die Beiträge im Alter stärker steigen, als dies anfangs prognostiziert war. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Doch was kann man selbe tun, um später nicht in diese Situation zu kommen ? Hier kommen die sogenannten Beitragsentlastungstarife in Spiel. Was es damit auf sich hat,  erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

 

Warum steigen die PKV-Beiträge im Alter ?

Vom Prinzip her ist die Private Krankenversicherung so konzipiert, dass man in jungen Jahren einen höheren Beitrag zahlt, als man eigentlich müsste, um die Mehrkosten im Alter auszugleichen, wo man eigentlich mehr zahlen müsste, als kalkuliert. 

Ein cleveres Prinzip, was leider nicht (mehr) funktioniert: Grund dafür sind steigende Gesundheitskosten, medizinischer Fortschritt und die steigende Lebenserwartung. Das alles lässt sich schwerlich in die Tarifkalkulation einbauen, so dass es trotzdem zu höheren Beitragssprüngen kommt, als eigentlich kalkuliert war. 

 

Der gesetzliche Beitragszuschlag

Der Gesetzgeber war sich schon früh dem Problem der steigenden Prämien im Alter bewusst und hat aus dem Grund im Jahr 2000 den Gesetzlicher Zuschlag bei Neuversicherten eingeführt:  Seit dem 1.1.2000 müssen in der PKV Neuversicherte einen Zuschlag von 10 % auf ihren Beitrag zahlen. Dieser Zuschlag wird i.d.R. ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Allerdings zeigte sich schon relativ schnell, dass das alleine nicht genügt, um den Prämenzuwachs im Alter zu stoppen.

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Private Krankenversicherung

 Aus diesem Grund haben vor einigen Jahren die PKV-Anbieter die sogenannten Beitragsentlastungstarife entwickelt. Die funktionieren so:

Zusätzlich zur PKV-Prämie spart man einen zusätzlichen Betrag an.Dieser zusätzliche Beitrag wird zum Teil sogar vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitgeberanteils zu Krankenversicherung im Rahmen des Höchstbeitrages mitfinanziert. Das angesparte Kapital wird ab dem 65. (andere Beginne sind flexibel wählbar ) Lebensjahr dazu verwendet, den Beitrag um die vorab vereinbarte Summe zu reduzieren.

 

Was ist bei den Beitragsentlastungstarifen zu beachten ?

Was sich erstmal toll anhört, hat aber auch den ein oder anderen Nachteil. Zum einen kann das angesparte Kapital bei einem möglichen Wechsel der Krankenversicherung nicht mitgenommen werden und kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute. Zum anderen muss auch nach der Beitragsreduzierung der Krankenversicherung der Beitrag für den Beitragentlastungstarif weitergezahlt werden. Ob die mögliche Beteiligung des Arbeitgebers hier diese Nachteile wett macht, kann man pauschal schwer beantworten und bedarf einer individuellen Betrachtung.

 

Welche anderen Möglichkeiten gibt es, den Beitrag zu reduzieren ?

Neben der Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu reduzieren, also Beispielsweise auf das 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus zu verzichten, kann man auch den Selbstbehalt erhöhen. Wenn das Ziel eine vernünftige Gesundheitsversorgung im Alter ist, ist das natürlich nicht zielführend aber oftmals die letzte Möglichkeit.

Vielmehr muss man früher ansetzen, am besten beim Abschluss der PKV: Wem die  Beitragsentlastungstarife der PKV-Gesellschaften zu viele Nachteile haben, kann natürlich auch individuell sparen; beispielsweise mit einer Basisrente, der nur für diesen Zweck abgeschlossen wurde.

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Private Krankenversicherung