Krankentagegeld

Bei einer längeren Krankheit kann eine Krankentageldversicherung für finanzielle Sicherheit sorgen - zumindest bis die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, denn dauerhaft arbeitsunfähig kann keiner sein. Doch beim Übergang zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung ist Vorsicht geboten...

Wer arbeitsunfähig, also krank ist, bekommt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit von seiner gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld, da die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in der Regel nach der 6. Woche der Krankheit ausläuft. Da zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Nettoeinkommen eine Lücke besteht                ( Anspruch Krankengeld: 70% vom Bruttoeinkommen bzw. Maximal 90% vom netto), macht es Sinn, diese Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung zu schliessen.

Das Krankengeld wird längstens 78 Wochen aufgrund einer Erkrankung gezahlt.

Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Daraus folgt, dass man das Krankengeld dem zu versteuernden Einkommen hinzurechnen muss was zur Folge haben kann, das man in einen höheren Steuersatz landet.

Dazu werden werden weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung fällig, weswegen die Lücke in der Regel zwischen 20 und 25 % liegt. Verdient man über der Beitragsbemessungsgrenze, ist die Lücke natürlich noch größer.

 

Übergang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

 

Beim Übergang zwischen Arbeit- und Berufsunfähigkeit ist es wichtig, dass dem Versicherten keine Lücke entsteht. Was sich logisch anhört, ist es aber nicht immer, denn die Definition der Berufsunfähigkeit unterscheidet sich hin und wieder von derjenigen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So wäre es in manchen Fällen möglich, dass die Krankentagegeldversicheurng die Zahlung aufgrund eingetretener Berufsunfähigkeit einstellt, obwohl nach den Bedingungen der BU-Versicherung noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

 

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Darüber hinaus kann sich eine BU-Leistungsprüfung über Monate hinziehen, so dass der Tagegeldversicherer zunächst vorleistet - oftmals bis zum versicherten Nettoeinkommen. Allerdings ist die versicherte BU-Rente meist geringer, so dass die BU-Rente nicht reicht, um den "Vorschuss" zurückzuzahlen - ein Grund mehr, um die versicherte BU-Rente regelmässig anzupassen.

 

Worauf man achten muss

 

Um beispielsweise dem Problem der unterschiedlichen Definitionen aus der Berufsunfähigkeit aus dem Weg zu gehen, kann es Sinn machen, konzerninterne Produkte zu wählen, dader Versicherungskonzern im Ernstfall dem Kunden eine lückenlose Zahlung gewährleistet. Hierbei würde ich erst den BU-Versicherer wählen und dann innerhalb des gleichen Konzerns eine Krankentagegeldversicherung.  Auf eine eigenständige Prüfung der Definitionen würde ich verzichten, da das im Ernstfall nicht belastbar ist.