Warum man auf einer Kreuzfahrt nicht auf eine Auslandsreisekrankenversicherung verzichten sollte

Kreuzfahrten boomen: Während vor einigen Jahren nur relativ wenige Menschen ihren Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff verbrachten, verbucht die Branche seit Jahren kräftige Zuwächse. Was es versicherungstechnisch bei solch einer Kreuzfahrt zu beachten gibt, schauen wir uns in diesem Blog-Beitrag etwas genauer an.

 

 Wer zahlt die Rechnung des Bordarztes auf dem Kreuzfahrtschiff? Greift hier die gesetzliche Krankenversicherung?

 Besuch beim Bordarzt ? Wer zahlt die Rechnung?

 

Zunächst wird erst einmal Ihr Bordkonto mit dem Rechnungsbetrag belastet. Das bedeutet, Sie müssen in Vorleistung gehen. Wichtig zu wissen: Die Reedereien rechnen mit Ihnen privat zu hohen Gebührensätzen ab; die Rechnungslegung wird nach dem International Medical Accounting System (IMAS) durchgeführt. Diese  Abrechnung erfolgt nach den üblicherweise erhobenen Tarifen für medizinische Leistungen in der europäischen Union. Die deutsche Gebührenordnung findet hier KEINE Anwendung.

 

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

 

Ob die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, hängt in erster Linie davon ab, unter welche Flagge das Schiff fährt. Handelt es sich um eine Reederei, die ihre Schiffe in der europäischen Union ( z.B. AIDA Cruises/Italien, TUI Cruises/Malta) registriert haben, bekommen Sie in der Regel einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet - allerdings nur soviel, wie die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Hier kann es also sein, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

 

Auszug aus dem IMAS

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Ist Ihr Schiff außerhalb der EU registriert ( Hapag-Lloyd/Bahamas, MSC/Panama), bekommen Sie von Ihrer gesetzliche Krankenversicherung gar kein Geld zurück.

 

Fragen Sie also besser im Fall der Fälle bei Ihrer Reederei nach der Heimatflagge Ihres gebuchten Schiffes.

 

Medizinischer Rücktransport

 

Sollte es notwendig sein, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die Reise abbrechen müssen und nach Deutschland transportiert werden müssen, bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls kein Geld zurück. Solch ein Transport kann schon mal einen 5-stelligen Euro-Betrag kosten.


Sollten Sie auf einer Kreuzfahrt krank werden, besteht zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Jedes Kreuzfahrtschiff hat ein vollausgestattetes Bordhospital mit entsprechend ausgebildeten Personal an Bord. Selbst für die Erstversorgung von Notfällen ist man vorbereitet. Allerdings sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass hier keine schwierigen Operationen vorgenommen werden können; dafür ist das Hospital eines Kreuzfahrtschiffes nicht ausgelegt.  Sollten Sie eine ärztliche Betreuung während der Kreuzfahrt benötigen, informieren Sie sich dringen VOR Antritt der Reise, ob diese an Bord geleistet werden kann. Die Ärzte an Bord sind Allgemeinmediziner, die nicht die Arbeit eines spezialisierten Facharztes leisten können.

 

Krankenversicherung Kreuzfahrt

 

In jedem Fall: Auslandsreisekrankenversicherung

 

Gehen Sie auf eine Kreuzfahrt, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung fast obligatorisch, um nicht im Fall der Fälle auf einer hohen Rechnung sitzen zu bleiben.

 

Was ist mit Privatversicherten?

 

Was ist mit Gästen, die privat versichert sind? Hier ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung nicht unbedingt notwenig, kann aber unter Umständen auch sinnvoll sein.

 

In der Regel hat ein Privatversicherter laut Versicherungsbedingungen europaweiten, je nach Tarif sogar weltweiten Schutz. Um das genau zu klären, schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen oder rufen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an.

 

Ein Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist demnach nicht unbedingt notwenig. Wenn Sie allerdings einen hohen Selbstgehalt haben oder eine mögliche Beitragsrückerstattung wegen eines kleinen Arztbesuches nicht gefährden möchten, macht ein zusätzlicher Vertrag Sinn; notwendig ist dieser aber nicht.

 

 

Deckt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten einer Corona-Erkankung ab ?

Seit Anfang 2020 das Corona-Virus Covid-19 das erste Mal auftrat, gibt es im Zusammenhang mit der Auslandsreisekrankenversicherung und Kreuzfahrten einige neue Fragen, die im Vorfeld beachtet werden müssen.

Am Anfang bestand Unsicherheit, ob Krankheitskosten aufgrund einer Covid-Erkrankung im Versicherungsschutz enthalten war, da einige Anbieter Pandemien in ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen hatten. Mittlerweile ist es so, dass in der Regel die meisten Anbieter auch in ihren Altverträgen (vor Covid-19) Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkankung bieten.

Dennoch sollte man vor Reiseantritt sicherheitshalber bei seinem Versicherer nachfragen, ob auch tatsächlich bei einer Corona-Erkrankung geleistet wird.

 

Wichtig: Hier geht es nur um die Krankheitskosten. Die Auslandsreisekrankenversicherung leistet nicht für die Kosten, die bei einem Reiseabbruch- und Reiserücktritt entstehen - dies gilt auch für mögliche Kosten, die durch eine angeordnete Quarantäne entstehen.

 

Krank auf der Kreuzfahrt - Der unfreiwillige Selbstversuch

Ich erkläre ja schon länger, dass man auf einer Kreuzfahrt unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung braucht, denn wenn man das Bordhospital aufsucht, kann das richtig teuer werden. Nach 12 Jahren auf See, durfte ich auf der vergangenen Reise erstmals den Service des Schiffsarztes in Anspruch nehmen - und wurde nicht enttäuscht... 

 

 Wer zahlt die Rechnung des Bordarztes auf dem Kreuzfahrtschiff? Greift hier die gesetzliche Krankenversicherung?

Was war passiert ?

Nach einem schönen Tag in Rotterdam mit weit über 20.000 Schritten gingen wir zurück aufs Schiff. Beim Schritt von Gangway aufs Schiff sprang meine Kniescheibe heraus und ich fiel der Länge nach praktisch aufs Schiff und blieb liegen.

Nachdem ich meine Kniescheibe wieder eindrücken konnte, wollte ich aufstehen - man ließ mich aber nicht und rief den Schiffsarzt, der sogleich auch mit Krankenpfleger und Rollstuhl erschien und mich ins Schiffshospital abtransportierte. Die Untersuchung fiel - auch aufgrund meiner Beteuerung, dass es mir gut gehe und ich nur die "üblichen Schmerzen" nach solch einem Vorfall - recht kurz aus; 1x Knie abtasten und fertig. Dazu gab es noch eine Kniebandage zur Stützung des Knies.

Noch nicht mal 15 Minuten hat dies alles gedauert und ich war gespannt, wie hoch die Rechnung ausfallen würde...

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Besuch beim Bordarzt ? Wer zahlt die Rechnung?

 

Als ich dann am Abend die Rechnung bekam, war ich aber irgendwie trotzdem überrascht: Der ganze Zauber hatte Kosten von 173,23 EUR verursacht - obwohl eigentlich gar nicht passiert war.

 

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

 

Ob die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, hängt in erster Linie davon ab, unter welche Flagge das Schiff fährt. Handelt es sich um eine Reederei, die ihre Schiffe in der europäischen Union ( z.B. AIDA Cruises/Italien, TUI Cruises/Malta) registriert haben, bekommen man in der Regel einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet - allerdings nur soviel, wie die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Hier kann es also sein, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. AIDA Cruises rechnet beispielsweise nach dem IMAS ab.

 

Auszug aus IMAS:

Auslandsreisekrankenversicherung online abschliessen Kreuzfahrt - Versicherungsblog

Policenschreck-Podcast:

Krank auf der Kreuzfahrt - Das kann teuer werden !


Ein Besuch im Bordhospital wir teuer

Die Rechnung wird bei meiner Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht und ohne Probleme erstattet werden. Was man allerdings schön sieht: Es kann schnell sehr teuer werden - sogar mehr,  als man für die ganze Reise bezahlt hat. Deswegen ist eine Auslandsreisekrankenversicheurng obligatorisch für eine Kreuzfahrt.

 

PS: Die Auslandsreisekrankenversicheurng hat den Betrag komplett und anstandslos übernommen - das Geld war nach knapp einer Woche auf meinem Konto.