Reisen mit Corona

Reisen in Corona-Zeiten ist schwierig; ein positiver PCR-Test kann die Reise schon beenden, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. Was man versicherungstechnisch in diesen pandemischen Zeiten beachten sollte, erfahrt Ihr in diesem Beitrag. 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Reiseversicherungen

Es gibt Dinge, die hat man aktuell nicht selber in der Hand, beispielsweise wenn man kurz vor der Abreise einen positives Corona-Testergebnis hat oder mit einer infizierten Person zusammen war und nun als Kontaktperson in Quarantäne muss. Im Falle des positiven Tests ist es relativ klar: Das ist ein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung. Aber wie sieht es im Falle einer Quarantäne aus, wenn man nicht selber erkrankt ist ? Vor Corona war das ein Problem, weil so eine Fall in den meisten Versicheurngstarifen nicht abgedeckt war. Mittlerweile stellt das kein Problem mehr da, die meisten Anbieter haben die Quarantäne als Versicherungsfall in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen. Allenfalls wer noch einen Altvertrag hat, sollte hier dringend bei seinem Versicherer nachfragen, ob im Quarantänefall Versicherungsschutz besteht. Oftmals kann man einen "Corona-Zusatzbaustein" abschliessen, der dann auch ältere Verträge "coronasicher" macht.

Was sollte eine Corona-Police enthalten ?

Leisten sollte eine "coronafitte" Reiserücktrittskosten-  und Reiseabbruchversicherung, wenn folgendes eintritt:

  • Quarantäne-Anordnung bzw. verordnete Selbstisolation vor der Reise
  • positives Corona-Testergebnis vor der Reise
  • verweigertes Boarding (Schiff/Flug) wegen erhöhter Temperatur
  • Positives Corona-Testergebnis beim Boarding (Kreuzfahrt)
  • positives Coronatestergebnis während der Reise und Unterbringung in einem Quarantänehotel
  • Quarantäneunterbingung sowohl bei eigenem positiven Test, als auch bei Kontakt zu einer positiven getesteten Person

Policenschreck-Podcast

Folge 66: Reisen mit Corona


Bitte achtet darauf, dass die Versicherung nicht nur eintritt, wenn man selber betroffen ist, sondern auch wenn einer der oben genannten Fälle auch für einen Mitreisenden eintritt.

Wichtig: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf eigene Fehler, die man im Zuge der Corona-Bürokratie macht; beispielsweise dass der Mitflug verweigert wird, weil man es nicht rechtzeitig geschafft hat, einen PCR-Test vorzulegen.

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim