Unterjährige Vertragslaufzeit

Bei vielen Versicherungskunden ist der 30.11. als Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung fest im Gedächtnis verankert. Doch es gibt einige wenige Versicherer, die Verträge mit einer unterjährigen Laufzeit anbieten. Was bedeutet das und was ist dabei zu beachten ?

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - KFZ-Versicherung - Policenschreck

Vorsicht: unterjährige Hauptfälligkeit

Jeder Versicherungsvertrag hat eine bestimmte Laufzeit - bei KFZ-Versicherungen beträgt die generell ein Jahr. Bei KFZ-Versicherungen hat es sich mittlerweile so eingebürgert, dass deren Laufzeit bei den meisten Anbietern identisch mit dem Kalenderjahr ist: Also vom 1. Januar bis zum 31.12. eines Jahres. Aus diesem Grund ist auch, weil die Kündigungsfrist bei KFZ-Verträgen ein Monat zum Ende des Vertragsjahrs beträgt, der 0. November der Stichtag für die Kündigung der KFZ-Versicherung, wenn man seinen Vertrag wechseln möchte.

 

Schätzungsweise 80 - 85% der am Markt vertretenen Versicherer machen das so. Allerdings gibt es eine kleine Zahl an Versicherern, die nicht so verfahren, sondern unterjährige Vertragslaufzeiten anbieten. Das bedeutet: Wenn man sein Auto am 17.6. zugelassen hat, läuft der Vertrag auch bis zum 17.6. des Folgejahres. Das bedeutet, dass man seinen Vertrag nicht zum 1.1. wechseln kann, sondern bis zum Ende des Vertrages im Juni warten muss. Kündigen kann man zwar, eventuell wird diese Kündigung aber zurückgewiesen.

 

Hat man durch die unterjährige Vertragslaufzeit Nachteile ?

Ein klares: Kann sein, muss aber nicht. Zumindest profitiert man nicht von der Preisschlacht der KFZ-Versicherer am Jahresende, wo jeder versucht, den anderen mit attraktiven Angeboten zu locken. Auch gibt es während des Jahres weniger Abwerbeversuche und "Verlockungen" - davon profitiert dann in erster Linie das Versicherungsunternehmen. In der Branche heißt es, dass bei unterjähriger Vertragslaufzeit 50% weniger Kunden den Anbieter wechseln, als bei einer Vertragslaufzeit von 1.1-31.12 . 

Interessant zu wissen: Die Schadenfreiheitsklassen ändern sich jedes Jahr zum 1.1. - auch bei unterjähriger Laufzeit. Wer allerdings seine KFZ-Versicherung jährlich zahlt, profitiert erst bei der nächsten Beitragszahlung von der besseren Schadenfreiheitsklasse.

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Vertragscheck