Bauversicherungen

Für viele Menschen ist es der größte Traum: Das eigene Haus. Doch neben dem Grundstück, einem Architekten und einer Baufirma benötigt man noch den ein oder anderen Versicherungsvertrag. Welche Verträge Ihr benötigt, erfahrt Ihr hier.

 



Auch unbebaute Grundstücke müssen versichert sein

 

Oftmals beginnt man nicht sofort mit dem Bau - das Grundstück liegt dann noch eine gewisse Zeit brach. Aber auch in dieser Zeit muss man als Eigentümer sicherstellen, dass Dritte keinen Schaden erleiden - die Verkehrssicherungspflicht beginnt bereits mit dem Grundstückskauf. Beispielsweise muss man im Winter die angrenzenden Gehwege schnee- und eisfrei halten . Auch muss man ein Auge darauf haben, dass bei Wind und Sturm keine Bäume umstürzen und andere Menschen gefährden. Ein Hinweisschild mit der Aufschrift: "Betreten auf eigene Gefahr " oder  "Eltern haften für Ihre Kinder"  sind hier nicht ausreichend. Hierzu benötigt man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

 

Die Bauherrenhaftpflicht

Normalerweise ist die selbst genutzte Immobilie in der Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Für die Zeit des Hausbaus muss jedoch eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie leistet für Schäden, die während der Bauphase eintreten.  Dies kann beispielsweise ein durch einen Sturm umgefallenes Baugerüst oder ein Kind, das in eine schlecht gesicherte Baugrube fällt, sein.

Viele Häuslebauer sind sich der Tragweite ihrer eignen Haftung nicht bewusst. Denn nicht das beauftragte Bauunternehmen haftet für Schäden, sondern der Bauherr. 

 

Die Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung zahlt bei Schäden, die durch höhere Gewalt eintreten, z.B. Sturm oder Hochwasser. Darüber hinaus sind auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert. Feuer ist hier nicht inkludiert - hierfür wird eine Feuerrohbauversicherung benötigt.Baulleistungs- und Feuerrohbauversicheurng sind in der Regel auf 12 bzw. 24 Monate begrenzt. 

 

Zur Existenzabsicherung: Die Risikolebensversicherung

Mit dem Hausbau nur indirekt zu tun, hat die Risikolebensversicherung. Sie zahlt, wenn die versicherten Person stirbt. Banken bestehen bei der Finanzierungszusage oftmals auf das Bestehen eines solchen Vertrages - sozusagen als Sicherheit, falls dem Haupternährer der Familie etwas zustösst.

 

Thomas Renker - Policenschreck - Versicherungsmakler Rüsselsheim