Krankengeld für Selbstständige

Wer als Selbständiger aus Krankheitgründen nicht arbeiten kann, wird hart getroffen: Die Kosten wie Miete, Strom etc. laufen in der Regel weiter, während die Einnahmen wegfallen.

Wer als Selbstständiger freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält im Falle der Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld. Aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, vorzusorgen.

 

Einen Teil des Verdienstausfalles können gesetzlich Versicherte Selbstständige über eine sogenannte Wahlerklärung auffangen. Hierbei muss der Selbstständige seiner Krankenkasse gegenüber erklären, dass er gesetzliches Krankengeld wünscht. Dafür zahlt der Selbstständige dann statt dem ermässigten Beitragssatz den normalen Beitragssatz der Krankenkasse plus den Zusatzbeitrag. An diese Wahl ist der Versicherte drei Jahre gebunden. Hierbei hat man aber erst Anspruch ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld.

 

Wahltarif Krankengeld

 

Wer früher Krankengeld benötigt, kann einen  Wahltarif bei seiner Krankenkasse abschliessen. Der Wahltarif der Krankenkasse zahlt Selbständigen bei Arbeitsunfähigkeit ein früheres Krankengeld, beispielsweise ab dem 15. oder 22. Tag. Leistungen und Preise dieser Wahltarife unterscheiden sich allerdings stark - hier sollte man die Angebote der Krankenkassen vergleichen.

 

Keine Gesundheitsprüfung

 

Auch private Krankenversicherer bieten Lösungen an: Das Krankentagegeld. Allerdings muss man, um einen Vertrag zu bekommen Gesundheitsfragen beantworten; insbesondere für chronisch Kranke dürfte es schwierig werden, einen passenden Schutz zu bekommen.