Versicherungsgesellschaften beteiligen ihre Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen. Die Überschussbeteiligung besteht aus:
Für die Gestaltung der Überschussbeteiligung gibt es gesetzliche Vorgaben, deren Einhaltung kontrolliert wird.
Eine private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall dauerhafte, körperliche oder geistige Schäden nach sich zieht. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch in der Freizeit und zu Hause. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den Erfordernissen jedes einzelnen angepasst werden. Folgend Leistungsbausteine gibt es:
Mehr zur privaten Unfallversicherungen gibt es hier
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Teil der Sozialversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen. Geregelt ist die GUV im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Versichert sind die Mitglieder auf dem Weg zur Arbeit (Schule/Universität/Ausbildungsstätte), während des Aufenthaltes dort und auf dem Weg zurück.
Ist die Versicherungssumme - beispielsweise bei der Hausratversicherung - niedriger, als der eigentliche Wert der versicherten Gegenstände, spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadensfall muss hierbei mit Abzügen vom Schadensersatz gerechnet werden.
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