Auto an Freund verliehen und Unfall - Was nun?

"Kannst Du mir mal Dein Auto leihen?" Wer hat diese Frage noch nicht gehört? Unter Freunden oder Familienangehörigen eine Selbstverständlichkeit, oder? Kann sein, aber wer gedankenlos handelt, übersieht die Folgen bei möglichen Unfällen oder Ordnungswidrigkeiten.

 

Haben Sie auch Ihr Auto schon einmal an einen Freund oder Verwandten verliehen? 

Waren Sie sich auch der möglichen Konsequenzen bewusst?

 

Den Ihnen als Halter und Verleiher können nicht nur Bußgelder drohen, auch beim Versicherungsschutz können zusätzliche Kosten anfallen. Aus diesen Grund schadet es nich, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen.

 

Bei Bußgeldverfahren ist es noch recht einfach und klar: Der Fahrer steht in der Pflicht, dem Halter muss nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist. Dies geschieht in der Regel mit einem Bild, das von einem Blitzer gemacht wurde. Dabei kann es natürlich auch passieren, dass das Bild unscharf ist und der Fahrer nicht eindeutig erkannt werden kann. Hier kann es notwenig sein, Einspruch einzulegen, um vor Gericht einen Abgleich zwischen Foto und Fahrer vornehmen zu lassen.Bei einem einfachen Knöllchen, beispielsweise wegen Falschparken, sieht es anders aus: Hier haftet der Halter, der sich dann mit dem Fahrer, also dem tatsächlich "Schuldigen" einigen muss. Wird das Auto an jemanden verliehen, der keinen Führerschein hat, droht Verleiher und Fahrer auch noch eine Strafanzeige.

Ist der Fahrzeugleiher ein "berechtigter Fahrer"?

 

Bei Unfällen geht es hingegen meist um größere Summen. Ist derjenige, an den Sie Ihr Fahrzeug verliehen haben keiner, der im Versicherungsantrag genannten Fahrer, kann die Versicherung Beitragsnachforderungen an Sie stellen. Beispiel: Sie verleihen Ihr Fahrzeug an den 20jährigen Sohn der Nachbarin - bei der Beantragung des Versicherungsschutzes wurde angegeben, dass niemand unter 25 das Auto fährt. Kommt es zum Schadensfall, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich zahlen, Ihnen aber einen nachträglichen Aufschlag aufbrummen. Zusätzlich kann es passieren, dass sich die KFZ-Haftpflicht an den Unfallverursacher hält und von diesem Regress fordert.

 

Schäden am eigenen Auto zahlt die Vollkasko - Wer zahlt den höheren Beitrag?

 

Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die selber verursacht wurden,  kommt die Vollkasko-Versicherung auf. Hier sollten Sie vorab klären, wer bei einem möglichen Unfall die Folgekosten bezahlt; beispielsweise die folgende Beitragserhöhung, den niedrigeren Fahrzeugwert oder einen möglich notwendigen Mietwagen. Übrigens gibt es mittlerweile Privathaftpflichtversicherungen, die solche finanzielle Schäden durch höhere KFZ-Prämien übernehmen...

 

Fazit: Man hilft gerne, aber denken Sie daran, auch mögliche Folgen mit Ihrem Entleiher zu besprechen. Am Ende bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker