Sach und Vermögen · 24. Februar 2026
Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn bei einem unentgeltlichen Freundschaftsdienst (z. B. Umzugshilfe, Wohnung hüten) etwas beschädigt wird. Die Privathaftpflicht zahlt solche Schäden nicht automatisch, da Gerichte oft von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Viele moderne Tarife schließen Gefälligkeitsschäden ein, meist mit Einschränkungen. Ein Tarif-Check lohnt sich, um Streit und Kosten zu vermeiden.