Die Zahnzusatzversicherung

Keiner von uns geht gerne zum Zahnarzt: Der Eine, weil er Angst vorm Bohrer hat, der andere, weil er sich vor der Rechnung fürchtet. Gesetzlich Krankenversicherte  haben es da besonders schwer: Seit Jahren kürzt der Gesetzgeber regelmässig die Leistung im Zahnbereich; zuletzt 2005. Seitdem wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss gezahlt, der in der Regel noch nicht einmal den Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung abdeckt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung erstattet, und die auch nur zum Teil.



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Was bedeutet das in Zahlen?

 

Das folgende  Beispiel zeigt , das ein guter Zahnersatz ordentlich ins Geld gehen kann. Gekürzt wurde auch die Leistungen im Rahmen der Kieferorthopädie: Für Kinder wird diese noch unter bestimmten Voraussetzungen übernommen, für Erwachsene nur noch in schwierigen Fällen, wenn Kiefer- und Zahnfehlstellungen das Kauen, Beißen und Sprechen oder Atmen beeinträchtigen. Die Maßnahme muss ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen. Kosmetische Korrekturen fallen da schon mal raus.

 

  Beispiel 1: Brücke /Regelversorgung) Beispiel 2: Brücke (hochwertige Ausführung) Beispiel 3: Implantat
Gesamtkosten: 800 € 1.100 € 1.600 €
Festzuschuss GKV: 400 €  400 €  400 €
Eigenanteil: 400 € 700 € 1200 €
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Bild: Fotolia.de/Alexander Limbach

 

Die Lösung für besseren Zahnersatz: Die Zahnzusatzversicherung

 

Bei solchen Zahlen kommt man doch ins  grübeln, ob man nicht eine Zahnzusatzversicherung abschliesst. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Absicherung. Doch die Anzahl der angebotenen Tarife ist schier unüberschaubar. So gibt es beispielsweise Anbieter, die "den Festzuschuss der GKV verdoppeln" . Wie man oben sehen kann, langt eine solche Versicherungsleistung gerade mal dafür, die Regelversorgung abzudecken; für hochwertigen Zahnersatz definitiv nicht.

 

Tarife mit hohen Erstattungssätzen

 

Wer sich für hochwertigen Zahnersatz, der weit über die Regelversorgung hinausgeht, interessiert, sollte einen Anbieter mit einem Tarif wählen, der mindeste 70% für Zahnersatz erstattet. Höhenwertige Tarif leisten 80-90% für Zahnersatz und erstatten sogar Aufwendungen für Zahnbehandlung, wie z.B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR). 

 

Policenschreck-VLOG: So geht Versicherung 


Was gilt es beim Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten?

 

Man sitzt beim Zahnarzt, der feststellt, dass ein Zahn kaputt ist und überkront werden muss. Jetzt clever sein, und noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?

 

Zwar gibt es Anbieter, die damit werben. Allerdings sind deren Erstattungssätze sehr niedrig. Normalerweise gibt es bei Zahnzusatzversicherung sogenannte Wartezeiten: Das bedeutet, dass die Versicherungen erst nach Ablauf dieser Wartezeit leistet. In der Regel beträgt diese 8 Monate für Zahnersatz und 3 Monate für Zahnbehandlung. Allerdings gibt es hier auch Anbieter, die bei hochleistenden Tarifen auf eine Wartezeit verzichten. Hier lohnt ein Blick in die Tarifbeschreibung bzw. die Versicherungsbedingungen.