Die Risikolebensversicherung

Es gibt viele unnütze Versicherungen; die Risikolebensversicherung gehört definitiv nicht dazu. Die Vorsorge und der Schutz der eigenen Familie durch den Tod eines oder beider Elternteile steht hier im Vordergrund. Teuer ist so ein Vertrag auch nicht; umso unverständlicher, dass nur gut 1/3 der Haushalte mit Kindern solch einen Vertrag abgeschlossen hat.

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Oftmals nur der Haupternährer abgesichert

 

Gibt es im Haushalt wider Erwarten tatsächlich eine Risikolebensversicherung, ist hier oftmals nur der Haupternährer der Familie abgesichert - und das ist in der Mehrzahl der Fälle immer noch der Mann. Grundsätzlich ist dies auch nicht verkehrt, schließlich sterben 22% der Männer vor ihrem 66. Geburtstag. Doch was passiert, wenn statt des Haupternährers der Familie diejenige Person stirbt, die sich um den Haushalt und um die Kinder kümmert?

 


Wer bei einer Risikolebensversicherung an einen schlecht verzinsten Sparvertrag denkt, liegt falsch: Bei einer RLV wird die vereinbarte Versicherungsleistung nämlich nur bei Tod der versicherten Person ausgezahlt und dient somit als Absicherung der Familie und der Angehörigen. Wie die Praxis zeigt, gibt es noch viele Haushalte ohne Risikolebensversicherung; insbesondere dann ein Problem, wenn gleichzeitig noch eine Immobilienfinanzierung läuft, denn stirbt der Haupternährer der Familie, kann oftmals auch die monatliche Rate für die Finanzierung nicht mehr aufgebracht werden und zum Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen kommt dann noch der Verlust des Eigenheims hinzu.Eine RLV kann hier helfen und die schlimmsten finanziellen Sorgen lindern.

 

Stirbt diejenige Person, die sich um Haushalt und Kinder kümmert, muss entweder der verbliebene Partner hier einspringen und könnte nur noch halbtags oder gar nicht mehr Arbeiten. Alternativ wäre auch die Einstellung einer Haushaltshilfe möglich; beide Möglichkeiten kosten aber Geld, die in dieser Situation womöglich fehlt.

 

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, beide Elternteile über eine Risikolebensversicherung abzusichern und nicht nur den Haupternährer der Familie. Eine RLV ist nicht teuer und man sollte hier nicht am falschen Ende sparen oder ist die Absicherung von Zähnen, Brillen und dem eigenen Haustier wichtiger, als die Risikoabsicherung der eigenen Familie?


Lücken in der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung

 

Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass die Eltern eines Kindes nicht mehr verheiratet sind. Was viele dabei nicht beachten oder gar wissen: Im Gegensatz zu Verheirateten erhalten Ledige grundsätzlich keine Hinterbliebenenrente. 

Das kann gravierende finanzielle Auswirkungen auf den den hinterbliebenen Elternteil und die Kinder haben. Auch aus diesem Grund ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung zu empfehlen.

 

Worauf muss man bei einer Risikolebensversicherung achten?

 

Zum einen sollte man darauf achten, dass der gewünschte Vertrag eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bietet. Zum anderen sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrige gewählt werden: das 4-5 fache das Jahresbruttoeinkommens sollte hierfür ausreichend sein.

 

Fazit:Eine Risikolebensversicherung ist nicht teuer und sollte jede Familie, insbesondere solche mit Kindern und mit großen finanziellen Verpflichtungen wie einer Immobilienfinanzierung im Versicherungsordner haben. Hierbei gilt es, "klassische Fehler" wie eine zu geringe Versicherungssumme zu vermeiden.