Die Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung leistet, wenn Du einer anderen Person einen Sach,- Vermögens- oder Personenschaden zufügst.  Folgende Beispiele gibt es hierfür:

 

Sachschaden: Du wirfst in einer fremden Wohnung eine Vase um die dabei zerbricht - oder Du rempelst unabsichtlich jemanden an, der daraufhin sein Smartphone fallen lässt, welches durch den Stürz beschädigt wird.

 

Vermögensschaden: Aufgrund eines von Dir verursachten Unfalls kann Dein Unfallgegner einen wichtigen Geschäftstermin nach wahrnehmen, wodurch diesem ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

 

Personenschaden: Kommt durch Dein Verschulden jemand zu Fall und bricht sich den Arm, musst Du für Schmerzensgeld und Behandlungskosten aufkommen.

 

In all diesen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung, denn Du bist laut § 823 BGB verpflichtet, für diese Schäden aufzukommen.

 

Achtung: Bei Vorsatz leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht!

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung ?

 

Neben der Krankenversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Versicherungsverträge, den jeder in seinem Versicherungsordner haben sollte, denn private Haftpflichtschäden können Deine Existenz ruinieren. 

 

Eine Familie benötigt nur einen Vertrag - das gilt übrigens auch für unverheiratete Paare, die zusammenleben. Ziehst Du mit Zieht Ihr erst zusammen und habt am Ende zwei Verträge, kannst Du den Vertrag, der jünger ist, kündigen. Kinder sind im Familienvertrag mitversichert. Achtung: Bei Kinder unter sieben Jahren leistet die Versicherung nur, wenn die Klausel "deliktunfähige Kinder" mit eingeschlossen ist.

 

 Welche Leistungen sollte der Vertrag beinhalten ?

 

Zunächst einmal sollte der Vertrag eine ausreichende Deckungssumme bieten. 50 Millionen Deckungssumme ist heutzutage fast schon Standard und auch nicht zu hoch - schließlich ist Deine gesetzliche Haftung ja auch unbegrenzt.

Darüber hinaus kann auch die sogenannte Forderungsausfalldeckung Sinn machen: Sie leistet, wenn man Dir einen Schaden zufügt, der Verursacher aber nicht bezahlen kann.

Auch die Option Schlüsselverlust kann sich bezahlt machen: Und zwar denn, wenn man seinen Hausschlüssel oder Büroschlüssel verliert. Denn oftmals ist bei Verlust solcher Schlüssel der Austausch der kompletten Schließanlage notwenig - insbesondere dann, wenn man einen Generalschlüssel hat.

 

 

Ich habe schon lange eine Privathaftpflichtversicherung. Muss ich etwas tun ?

 

Wer schon vor einigen Jahren eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte tätig werden: Die Anbieter haben in den vergangenen Jahren die Leistungen ihrer Tarif deutlich verbessert - beispielsweise die Versicherungssummen erhöht oder Leistungen inkludiert, die früher extra zu bezahlen waren oder die es gar nicht gab (Beispiel: Drohnen).

 

Für welche Risiken brauche ich einen extra Vertrag ?

 

Nicht inkludiert in einer Privathaftpflichtversicherung ist beispielsweise das Halten eines Hundes. Hier benötigst Du eine Hundehalterhaftpflicht. Drohnenpiloten sollten aufpassen: Eine Drohnenhaftplicht ist nicht in allen Privathaftplfichtverträgen eingeschlossen - oft Mals ist dies auch nicht möglich. In diesem Fall wird eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung benötigt.

Auch wenn Du eine oder mehrere Immobilien vermietest: Dies läuft ebenfalls nicht über die Privathaftplicht - hier wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt - Das gilt übrigens auch, wenn Du eine Wohnung in Deinem eigenen Haus vermietest.

 

Als Beamter solltest Du Dich gegen Forderungen, die Dein Dienstherr gegen die geltend machen kann, solltest Du Dich mit einer Diensthaftpflichtversicherung absichern,

 

Tipps und Tricks zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der Kranken- und der Berufsunfähigkeitsversicherung einer der wichtigsten Verträge, der in keinem Versicherungsordner fehlen sollte. Die Privathaftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn Sie einem anderen fahrlässig und ohne Vorsatz einen Schaden zugefügt haben. Der Schutz ist nicht teuer, trotzdem verzichten  immer noch 15% der deutschen Haushalte auf solch eine Police.

 

Geliehene Gegenstände sind nicht automatisch mitversichert

Vom besten Kumpel für den Urlaub die Spiegelreflexkamera ausgeliehen und dann nicht aufgepasst und das teure Teil auf den Boden fallen lassen: Totalschaden! Wer jetzt glaubt, dass die eigene Privathaftpflichtversicherung einspringt, den muss ich enttäuschen, den standardmässig sind geliehene Gegenstände nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Allerdings gibt es die Möglichkeit, gemietete bzw. geliehene Gegenstände über Zusatzbausteine mit einzuschliessen. Gute bis sehr gute Tarife haben diese Klausel bereits inkludiert.

"Ich pass schon auf !" Hört man in diesen Fällen oft als Entgegnung. Doch schnell ist es passiert: Man rennt über die Straße, um den Bus zu erwischen und achtet nicht auf den Verkehr - ein Auto muss deswegen scharf bremsen und verursacht so einen Auffahrunfall. Haften muss in solch einem Fall der Verursacher - und wenn zusätzlich auch noch Menschen zu schaden kommen, wird es sehr teuer. Gut, wenn man dann eine Police hat, die eine ausreichend hohe Deckungssumme beinhaltet.

 

Vertrag regelmässig aktualisieren

 

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, den Vertrag regelmässig zu aktualisieren - Anbieter haben die Versicherungssummen erhöht oder Leistungen eingeschlossen, die früher nicht versichert waren oder

 beispielsweise Schäden, die durch Computerviren versucht werden. Oft ist es auch so, dass die neuen Tarife günstiger sind, als die alten. Trotzdem findet man oft bei Kunden noch Policen, die die Versicherungssummen in DM ausweisen und viel zu niedrig sind. 

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Schadensbeispile Privathaftpflichtversicherung

Hin und wieder hört man bei sehr "preissensiblen" Kunden, dass man eine Privathaftpflicht-

Versicherung nicht benötigen würde oder "man ja aufpassen würde". Gerne wird auch in Zweifel gestellt, das eine Deckungssumme  von 10 Millionen Euro wirklich benötigt wird.

Aber ist das so? Braucht man diese Versicherung wirklich nicht, sind 10 Millionen Deckungssumme wirklich zu hoch und ist das alles vielleicht wirklich nur Geldmacherei der Versicherungsgesellschaften? Schauen wir doch einfach mal nach... 

 

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Am 4. August 2015 berichtete das Handelsblatt- wie viele andere Medien übrigens auch - über einen 12jährigen Jungen, der in Taiwan in einem Museum stolpert und dabei ein Loch in ein sehr teures Bild reißt. Schaden: 1,5 Millionen Euro. Zwar steht in allen Artikeln, dass die Versicherung des Museums den Schaden begleichen würde, aber es könnte auch sein, dass sich diese Versicherung das Geld von den Eltern des Jungen zurückholen wird. Diese wären dann wahrscheinlich ruiniert bis an ihr Lebensende. 

 

Auch das Lagerfeuer, das zwei Wanderer im Dezember 2016 am Jochberg in Bayern entfachten, wird die beiden Bergsteiger bzw. deren Versicherung, so wenn sie denn ein haben sollten, teuer zu stehen kommen. 

 

Ein weiterer Fall:Am 19. Juni 2015 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung in ihrem Online-Angebot , das die Münchener Stadtwerke eine 10jährige Schülerin verklagen, die mit Ihrem Roller vor einen Bus auf die Fahrbahn gerollt war und den Busfahrer zu einer Notbremsung zwang. Mehrere Fahrgäste wurden verletzt, drei davon schwer. Die Stadtwerke verlangen nun von dem Kind die Reparaturkosten für den Bus und den Lohnausfall des Fahrers, der mehrere Monate durch einen Schock nicht arbeitsfähig war. 

Auch die verletzten Buspassagiere wollten eine Klage anstreben,um Schadensersatz zu erhalten, was zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig entschieden war. Auch hier: hohes finanzielles Risiko für die Eltern des Kindes.

 

Letztes Beispiel - diesmal ohne Kinder: Viele Mehrfamilienhäuser haben Schließanlagen, deren Austauschkosten gerne mal den Wert eines Kleinwagens haben können, wenn der Schlüssel verloren wird. Beispiele hierfür gibt die Seite der Verbraucherzentrale Sachsen.

 

 

Um es auch in aller Deutlichkeit zu sagen: Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine gute Gelegenheit, günstig das Handy vom Kumpel ersetzen zu lassen, da der es hat runterfallen lassen

Hier geht es wirklich um den Schutz vor einem existenziellen Risiko. Manche Schäden können den Verursacher bis ans Lebensende verschuldet zurücklassen.

 

Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der Kranken- und der Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

 

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