Mietkautionsversicherung

Vermieter verlangen in der Regel eine Mietkaution. Anstatt das Geld dem Vermieter zu überweisen und es während der Mietzeit auf dem Vermieterkonto sinnlos herumliegt, kann man hierfür auch eine sogenannte Mietkautionsversicherung nutzen. Das schont den Geldbeutel von Mietern und Gewerbetreibenden.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - Mietkautionsversicherung

Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung ?

Die Mietkaution beträgt in der Regel die dreifache Monatsmiete und ist vor Mietbeginn dem Vermieter auszuhändigen. Die Mietkaution dient dazu, nach dem Auszug aufgetretene Schäden bzw. Mietausfall ersetzen zu können. Anstatt dem Vermieter das Geld zu überweisen, kann man auch eine Mietkautionsversicherung abschliessen, falls dies vom Vermieter akzeptiert wird.

 

In diesem Fall tritt die Mietkautionsversicherung als Bürge ein. Wird nach dem Auszug ein Schaden festgestellt, wird dieser von der Versicherung übernommen. Wer jetzt aber glaubt, mit Zahlung der Prämie aus der Nummer raus zu seien irrt: Wird die Mietkautionsversicherung beansprucht, stellt diese den Betrag dem Versicherungsnehmer - also dem Mieter - in Rechnung.

 

Was kostet eine Mietkautionsversicherung ?

 Die Versicherung verlangt einen jährlichen Beitrag. Die Höhe beträgt ca. fünf Prozent der im Mietvertrag festgelegten Kautionssumme. Für 1000 Euro Mietkaution wären das 50 Euro Beitrag für die Mietkautionsversicherung, den man alleine zu tragen hat. 

 

Vorgehensweise Mietkautionsversicherung

  • Beantragung der Mietkautionsversicherung 
  • Beantragung Zeitgleich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages
  • Die Versicherung bürgt für den Mieter und und übernimmt im Schadensfall die Kosten. Dafür zahlt der Mieter eine jährliche Prämie
  • Wenn am Ende der Mietzeit Schäden an der Wohnung geltend gemacht werden, zahlt die Versicherung an den Vermieter. Den Betrag stellt die Versicherung dem Mieter in Rechnung
  • Endet das Mietverhältnis ohne Inanspruchnahme der Versicherung, sendet der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurück und der Vertrag ist beendet.

Online-Abschlussrechner Mietkautionsversicherung

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Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.