Die Hausratversicherung

Die Haustüre ist aufgebrochen, die Wohnung durchwühlt - viele Wertgegenstände fehlen. Um neben dem emotionalen Verlust nicht auch auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, gibt es die Hausratversicherung. Und die greift nicht nur bei Einbruchdiebstahl.

Eine Hausratversicherung greift neben dem "Klassiker" Einbruchdiebstahl übrigens auch bei Feuer, Leitungswasseraustritt und wenn der Hausrat durch einen einen Sturm beschädigt wird. Zum Hausrat gehören übrigens alle beweglichen Gegenstände eines Haushaltes.

 

 

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Zeitwert vs. Neuwert

 

Versichert ist in der Hausratversicherung übrigens der "Neuwert". Unter dem Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte; also den Preis den man zahlen muss, um den Gegenstand im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen. Im Gegensatz dazu steht der Zeitwert, der beispielsweise bei der Privathaftpflichtversicherung zum tragen kommt. Der Zeitwert ist der Wert, der ein Gegenstand zum fraglichen Zeitpunkt hatte. Hierbei wird vom Neuwert ein Abzug aufgrund Alter und Nutzung gemacht. Insbesondere bei technischen Geräten wie Smartphones gibt es hier große Differenzen.

 

Elementarschäden extra versichern

 

Standardmässig nicht mit versichert sind die sogenannten Elementarschäden, also Schäden durch Überflutung, Rückstau oder Erdrutsch. Dieser Schutz macht allein aufgrund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Anzahl von Unwettern mit anschliessender Überflutung durch Starkregen Sinn.

Grobe Fahrlässigkeit

 

Wichtiger Punkt: Ein guter Vertrag sollte im Schadensfall auch bei grober Fahrlässigkeit wie einem gekippten Fenster oder einer nur zugezogenen Haustüre leisten; dies bieten oft alte und günstige Basistarife nicht. Beinhaltet der Vertrag diese Klausel nicht, kürzt der Versicherer unter Umständen die Entschädigungszahlung.

 


 Extra Versicherung für Drahtesel nötig?

 

Fahrräder können in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden; allerdings sind die Drahtesel da nur gegen den Verlust versichert; bei Vandalismus oder Diebstahl von Zubehör greift der Versicherungsschutz oftmals nicht. Insbesondere bei hochpreisigen Fahrrädern wie E-Bikes und Pedelecs lohnt es sich, über eine Fahrrad-Versicherung, also praktisch eine Fahrrad-Vollkasko nachzudenken. 

Die Hausratversicherung leistet übrigens nicht nur, wenn im eigenen Haus eingebrochen wird, sondern beispielsweise auch bei Einbrüchen in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern oder auch, wenn man Opfer eines Überfalls wird und unter Gewaltandrohung sein Hab und Gut aushändigen muss. 

Vorsicht geboten ist allerdings Kreuzfahrten - insbesondere bei älteren und günstigen Basisverträgen. Hier gilt der Schutz oft nicht, da das Schiff nicht als Gebäude gilt. Näheres dazu ergibt der Blick in das Bedingungswerk Ihrer Hausratversicherung.

 

Der Wertsachenanteil

Überprüfen sollten Sie im übrigen auch, ob der standardmäßig vereinbarte Wertsachenanteil von 20% der Versicherungssumme ausreichend ist. Darüber hinaus wird standardmässig bei vielen Verträgen für Schmuck nur bis 20.000 Euro und für Wertpapiere und Sparbücher nur bis 2.500 Euro geleistet. Wer also die Schmuckschatulle von der Oma geerbt hat, kann hier schon darüber liegen. 

Auch wer Kunstgegenstände besitzt, sollte darüber nachdenken, ob eine extra Absicherung für Kunst- und Wertgegenstände nicht sinnvoller ist, als diese Gegenstände teuer über den Baustein "Wertsachen" einzuschliessen.

 

Gehört Bargeld zum Hausrat ?

Das Geldbündel in der Keksdose oder der Sparstrumpf unter der Matratze: Wer Bargeld im Haus hat, möchte dies natürlich so verstauen, dass es Einbrecher nicht so leicht finden. Allerdings sind diese Gauner Profis in ihrem Geschäft: Sie kennen die üblichen Verstecke ganz genau - genau so gut könnte man das Geld offen auf dem Tisch liegen lassen.

 

Bargeld gehört in einen Tresor

 

Wer größere Mengen an Wertgegenständen wie Schmuck, Münzen, Bargeld usw. zu Hause hatte, sollte diese Gegenstände in einem Tresor verwahren. Nach Möglichkeit sollte dieser möglichst schwer sein, damit er nicht so leicht abtransportiert werden kann oder fest eingebaut sein. Darüber hinaus schützen Tresore nicht nur bei einem Einbruch, sondern auch bei einem Wohnungsbrand. Tresore gibt es in verschiedenen Größen und Sicherheitsklassen.

 

Tresorinhalt versichern

 

In einer Hausratversicherung ist auch Bargeld mitversichert - oft allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, die sich aus den Versicherungsbedingungen ergibt. Langt die Summe nicht aus, kann man diese Höchstgrenze individuell erhöhen. Darüber hinaus haben viele Versicherer die Auflage, das Bargeld und Wertgegenstände in einem Tresor verwahrt werden müssen. Auch die Pflicht, eine Alarmanlage kann zur Auflage gemacht werden - Abhängig vom Wert der Gegenstände.

 

Ist auch der Inhalt von Schließfächern in der Bank versichert ?

 

Anstatt sich einen Tresor zu Hause aufzustellen, wählen viele die Alternative, ihre Wertgegenstände in einem Schließfach in einer Bank zu deponieren. Bei vielen Hausratversicherungen gilt der Schutz auch für das Bankschließfach - aber nicht bei allen und oft auch nicht in der kompletten Höhe der Versicherungssumme. Dazu sollte man sich die Versicherungsbedingungen genau anschauen und auch klären, wie hoch der Inhalt des Schließfaches über die Bank versichert ist.

 

Tipps zur Hausratversicherung

regelmässiges Update notwendig

Die Hausratversicherung ist eine weit verbreitete Police: Knapp 30 Millionen Verträge gibt es in Deutschland, was einer Versicherungsdichte von knapp 75 Prozent entspricht - kein schlechter Wert und damit Platz zwei hinter der Privathaftpflichtversicherung. Allerdings gibt es hierbei auch ein Problem: Viele Verträge werden einmal abgeschlossen und landen dann für lange Zeit im Versicherungsordner, ohne dass sie angepasst werden. Das kann im Schadensfall problematisch werden...

Unterversicherung droht

Wird die Hausratversicherung nicht regelmässig überprüft und den geänderten Lebensverhältnissen angepasst, droht auf lange Sicht eine Unterversicherung, was im Endeffekt bedeutet, dass die Versicherungssumme nicht mehr dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Im Schadensfall würde somit ein Teil der Kosten am Versicherten hängenbleiben; schon bei einem Teilschaden muss man mit hohen Kosten rechnen, bei einem Totalschaden kann das sogar in die Zehntausende gehen.

 

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Im Laufe der Jahre sammeln sich in einem Haushalt nämlich erhebliche Werte an: Möbel, Kleidung, Spielkonsole, Computer, Tablet, Handy, Fernseher, Bücher, Kunstgegenstände, Fahrräder, Uhren, Schmuck oder sogar Kunstgegenstände.

Je länger also der Vertrag nicht überprüft wird, desto größer die Gefahr, dass sich eine eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Gegenstände und der Versicherungssumme ergibt.

Hilfsmittel: Die Inventarliste

Ein nützliches Hilfsmittel, um die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln und immer den Überblick zu haben, ist eine Inventarliste. Zwar macht es anfänglich Arbeit, eine solche zu führen, sorgt aber dafür, dass man nicht unwissentlich in eine Unterversicherung läuft. Die Inventarliste sollte, da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, somit auch mit dem Neuwert der Gegenstände geführt werden.  Insbesondere bei einem hochwertigen und umfangreichen Hausrat ist dies zum empfehlen.

Vertragscheck bei Wohnungswechsel, Trennung, Haushaltszusammenlegung

 

Ändert sich an der persönlichen Lebenssituation irgendetwas - sei es der Umzug in eine andere Wohnung, die Trennung vom Lebenspartner oder die Zusammenlegung zweier Haushalte: Dies ist der ideale Zeitpunkt, die Hausratversicherung zu überprüfen und auf den aktuellsten Stand zu bringen.

Sinnvoll ist es übrigens auch, den sogenannten Unterversicheurngsverzicht zu vereinbaren. Ist diese Klausel vereinbart, verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine eventuell bestehende Unterversicherung zu prüfen und ersetzt den Schaden ohne Abzug.  

 

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Folgen einer Unterversicherung

 

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der Hausratversicherung geringer ist, als der Neuwert des Hausrates. Da die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, ist hierfür jeweils der Neuwertt der Hausratsgegenstände ausschlaggebend. Stellt der Versicherer im Schadensfall eine Unterversicherung fest, kürzt dieser die Entschädigungssumme prozentual im Verhältnis zwischen Versicherungswert und dem Neuwert-Schadenssumme.

 

Beispiel:

Der Hausrat einer Wohnung ist mit 50.000 Euro versichert, der tatsächliche Neuwert der Gegenstände beträgt aber 100.000 Euro. Damit liegt eine 50%ige Unterversicherung vor - im Schadensfall kürzt der Versicherer die Entschädigungsleistung also um 50%.

Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Wer von uns ist nicht schon mal aus dem Haus gegangen und hat die Haustür nur zugezogen ? Einbrecher freuen sich über solche Gelegenheiten. Und solch eine Unachtsamkeit langt schon aus, dass man "grob fahrlässig" gehandelt hat.  Vor allem in vielen älteren Verträgen findet sich diese Klausel. Im Schadensfall kann dies zu großen Problemen in der Schadensabwicklung führen, da der Versicherer das Recht hat, in solch einem Fall die Entschädigungsleistung zu kürzen. 

 

Wenn beispielsweise der achtjährige Sohn in einer Schublade ein Feuerzeug findet und damit Papier entzündet und kurz darauf die ganze Wohnung in Flammen steht, dann beurteilt ein Hausratversicherer dies als grob fahrlässig und kürzt die Schadenszahlung um 25 Prozent (Landgericht Nürnberg, AZ. 8 U 1688/15)

 

Solche unangenehmen Überraschungen kann man vermeiden, in dem man regelmässig seinen Vertrag überprüft und auf das neueste Bedingungswerk updatet. Insbesondere alte Verträge haben noch die Klausel verankert, bei der bei grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt wird. Checkt aus diesen Grund Eure Verträge regelmässig.

Ein weiteres Beispiel: Ein Ehepaar verlässt das Haus und zieht die Haustüre nur zu. Es wird eingebrochen und das ganze Haus durchwühlt. Auch dieses Handeln ist grob fahrlässig - der Versicherer darf die Entschädigungsleistung um die Hälfte kürzen. (Landgericht Kassel, 5O 2553/09

Ein blosses Zuziehen der Türe wäre nicht grob fahrlässig, wenn man nur um die Ecke an den Zigarettenautomaten geht und gleich wieder zurückkommt.

Tipps & Tricks zur Hausratversicherung

Belege einscannen

Sollte es einmal zu einem Hausratschaden kommen, kann es nicht schaden, schon vorbereitet zu sein. Heben Sie die Kaufbelege Ihrer wichtigsten und teuersten Einrichtungsgegenstände auf oder machen sie Kopien. Noch besser: Scannen Sie die Belege und speichern diese in einem Cloud-Dienst; so ist der Verlust selbst im Falle eines Brandes ausgeschlossen. Teure und exklusive Gegenstände ( Kunst oder Schmuckstücke, teure Teppiche) sollten Sie fotografieren und diese Bilder ebenfalls in einer Cloud speichern. Im Schadensfall vereinfacht und beschleunigt dies die Schadensabwicklung enorm.

 

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