Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Eine beliebte Sportart in Deutschland ist Reiten. Allerdings ist das ganze auch nicht ganz ungefährlich, ein Pferd, dass sich losreißt und herren- und reiterlos durch die Gegend rennt, kann große Schäden anrichten. Deshalb benötigen Pferdehalter auch eine eigene Haftpflichtversicherung, denn in der Privathaftpflicht ist das Halten von Pferden nicht eingeschlossen.

 

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Warum braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

 

Laut §833 BGB muss ein Tierhalter für den Schaden aufkommen, den sein Tier verursacht, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haben Sie keinen entsprechenden Haftpflichtvertrag, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. 

Durch einen Tierhalterhaftplichtvertrag sind Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschaden abgesichert

 

Nicht allen Pferdebesitzern dürfte es klar sein: Ein Besitzer haftet für die Schäden, die sein Tier anrichtet; egal ob Pferd, Katze oder Goldhamster. Allerdings steigt das Risiko auch mit der Größe des Tieres. Somit sind in der Privathaftpflichtversicherung nur Kleintiere wie Katzen, Vögel, Meerschweinchen oder Goldhamster eingeschlossen. Sowohl für Hunde, als auch für Pferde wird eine eigene Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigt. Zwar ist eine solche Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings ist der Abschluss eines solchen  Vertrages dringend zu empfehlen.

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Erhöhtes Risiko Pferd

 

Pferde sind Fluchttiere und reißen sich los, wenn sie sich erschrecken. Und auf der Flucht sind sie in der Regel nicht zu halten - und selbstverständlich können da Schäden entstehen, beispielsweise durch Autos, die dem Tier ausweichen und an den Straßenrand prallen. Da man als Pferdehalter die sogenannte Gefährdungshaftung übernehmen muss, muss man auch für die Schäden, die das Tier versucht haften - dabei ist es auch egal, ob den Halter ein Verschulden trifft (beispielsweise wenn Fremde das Pferd von der Koppel befreien). Pferde können also Schäden verursachen, die in die Millionen gehen können.

 

Worauf muss man achten?

 

Besitzer eines Hengstes sollten darauf achten, dass sogenannte "Deckschäden" abgesichert sind; also wenn eine fruchtbare Stute unabsichtlich gedeckt wird; das kann nämlich sehr teuer werden. Ebenso sollte man als Halter eine Stute darauf achten, dass in den ersten Monaten auch Fohlen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Und nutzen andere Reiter das Pferd, sollte auch dies mitinkludiert sein - im Versicherungsjargon heißt das "fremde Reiter".

Darüber hinaus sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch sein; mindestens 5 Millionen Euro, besser 15 Millionen Euro, damit man auf der sicheren Seite ist.

 

Was macht noch Sinn?

 

Neben der beinahe obligatorischen Pferdehalterhaftpflicht kann man noch über eine Pferde-Kranken- oder eine Pferde-OP-Versicherung nachdenken, schließlich kann sich auch das Pferd bei einem Unfall verletzen - die Tierarztkosten bei einem Pferd können sehr hoch sein. 

Und wenn das Pferd gut abgesichert ist, sollte es auch der Reiter sein: Eine Unfallversicherung macht hier Sinn; Stürze vom Pferd können böse enden - jährlich ereignen sich 20.000 - 30.000 Reitunfälle.

 

Wenn Sie Pferdehalter sind, sollten Sie bedenken, dass Sie für Ihr Pferd einen eigenen Haftpflichtvertrag benötigen. Zwar gibt es hier keine Verpflichtung von staatlicher Seite, einen solchen Vertrag abzuschliessen, allerdings sind die Schäden, die durch ein Pferd verursacht werden können, deutlich höher, als durch ein kleineres Tier.

 


Online-Vergleichsrechner für Pferdehalterhaftpflichtversicherungen

Hier findest Du den Online-Vergleichsrechner für Pferdehalterhaftpflichtversicherungen. Mit dem folgenden Online-Vergleichsrechner kannst Du einfach und bequem verschiedene Tarife miteinander vergleichen und direkt abschliessen.

Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.