Unterschiede: Arbeitsunfähigkeit (AU) ist vorübergehend und betrifft den aktuellen Beruf, z. B. durch Krankheit, mit gesetzlicher Leistung bis 72 Wochen. Berufsunfähigkeit (BU) ist dauerhaft, wenn der aktuelle Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, z. B. durch Krankheit oder Verletzung. Erwerbsunfähigkeit (EU) ist dauerhaft, wenn keine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt länger als drei Stunden täglich möglich ist, unabhängig vom bisherigen Beruf.