Wie die Rente aus der Berufsunfähigkeitsrente versteuert wird

"Die Leistungen aus der BU-Rente sind doch steuerfrei" - Das denken zumindest einige Leute, mit denen ich mich über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalte. Aber: Das ist falsch - die Leistungen aus einer BU müssen in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Ob und wie hoch die Rente dann besteuert wird, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.

 

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Eines ist sicher: Die Leistungen aus einer BU-Versicheurng müsst Ihr in Eurer Steuererklärung angeben - egal, ob die Leistung aus einem eigenständigen BU-Vertrag, einer Basis-Rente mit BU oder einer betrieblichen Altersvorsorge mit BU-Schutz stammt, denn steuerfrei ist keine dieser Varianten. Wie das ganze steuerlich behandelt wird, hängt von der Form des Vertrages ab:

 

1. Die Rente aus einem eigenständigen BU-Vertrag

Die Leistung aus einer eigenständigen BU-Versicherung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Der Prozentsatz, der versteuert werden muss, hängt unter anderem von der Laufzeit der Rentenzahlung ab und ergibt sich aus der Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Bei einer (Rest)-Laufzeit der Rente von 20 Jahren, muss laut der im Gesetz hinterlegten Tabelle 21% als Ertragsanteil versteuert werden. Bei einer monatlichen BU-Rente von 1.000 € (entspricht 12.000 € p.a.) müssten also 2.520 € mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

 

 

2. Die BU-Rente aus einer Basisrente

Erhält man seine BU-Rente aus einem Basisrentenvertrag mit BU-Baustein, wird die BU-Rente steuerlich behandelt, wie die Altersrente aus dem Hauptvertrag. Das bedeutet in diesem Fall, das Stand jetzt (2020)  80% der BU-Rente versteuert werden muss. Dies ergibt sich aus Alterseinkünftegesetz In unserem Fall würde das bei einer gleichbleibenden Rentenhöhe von 1.000 € im Monat bedeuten, dass 9.600 € mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern wäre - deutlich mehr, als bei einem eigenständigen BU-Vertrag.

 

3. Die BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge

Hier ist es relativ einfach, denn hier muss die gesamte Rente versteuert werden. Auf den ersten Blick handelt es sich hier um die ungünstigste der drei Varianten. Aber unter Umständen kann so ein Vertrag dennoch sinnvoll sein: Oft haben solche bAV-BU-Verträge vereinfachte Gesundheitsfragen und demnach kann solch ein Modell für Leute interessant sein, die ansonsten Probleme hätten, einen BU-Vertrag zu bekommen.

 

Fazit: Objektiv betrachtet bietet die Lösung "eigenständiger BU" -Vertrag bezüglich der Besteuerung der Rente die größten Vorteile. Allerdings kann es in Einzelfällen auch sein, dass für Gründe für die anderen beiden Varianten sprechen. Hierbei muss man in die Beratung die persönliche Situation und die Wünsche des Kunden einbeziehen.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker