Ein Großbrand auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Rüsselsheim-Königstädten hat in den vergangenen Tagen für große Betroffenheit gesorgt. Mehrere Gebäude wurden zerstört, Menschen verletzt und es entstand nach ersten Schätzungen ein Schaden in Millionenhöhe.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen drei Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren für das Feuer verantwortlich sein. Nach Angaben der Polizei hatten die Kinder auf dem Gelände gezündelt. Das Feuer geriet außer Kontrolle und entwickelte sich zu einem verheerenden Großbrand.
Der Fall beschäftigt viele Menschen in Rüsselsheim und Umgebung. Neben der Frage, wie es überhaupt zu einem solchen Ereignis kommen konnte, stellt sich auch eine ganz praktische Frage:
Wer bezahlt eigentlich einen Millionenschaden, wenn Kinder einen Brand verursachen?

Strafrechtlich schuldunfähig – aber damit ist der Fall nicht erledigt
Ein wichtiger Aspekt dieses Falls ist das Alter der beteiligten Kinder.
Alle drei Kinder sind jünger als 14 Jahre und damit nach deutschem Strafrecht schuldunfähig. Nach § 19 Strafgesetzbuch kann ein Kind, das bei Begehung einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das bedeutet konkret: Gegen die Kinder wird es kein Strafverfahren, keine Anklage und keine strafrechtliche Verurteilung wegen Brandstiftung geben.
Nach den bisherigen Informationen haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Brandursache und zu den beteiligten Kindern abgeschlossen beziehungsweise verfolgen die Sache wegen der fehlenden Strafmündigkeit der Kinder strafrechtlich nicht weiter.
Doch genau an dieser Stelle entsteht häufig ein Missverständnis.
Strafrechtliche Schuldunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die Kinder auch zivilrechtlich nicht für den entstandenen Schaden haften.
Für die Frage, ob Schadenersatz geleistet werden muss, gelten andere gesetzliche Regelungen.
Kinder zwischen sieben und 17 Jahren können nach § 828 BGB grundsätzlich für einen verursachten Schaden haften, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht hatten, die Verantwortlichkeit für ihr Verhalten zu erkennen.
Bei Kindern im Alter von elf und zwölf Jahren muss deshalb geprüft werden, ob sie verstehen konnten, dass der Umgang mit Feuer gefährlich ist und ihr Verhalten erhebliche Schäden verursachen kann.
Diese Prüfung erfolgt unabhängig davon, dass die Kinder strafrechtlich nicht belangt werden können.
Wer prüft die Haftung, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln?
Wenn die strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund der Schuldunfähigkeit der Kinder beendet werden, bedeutet das nicht, dass nun niemand mehr untersucht, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Jetzt rückt vor allem die zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Aufarbeitung des Brandes in den Mittelpunkt.
Die Versicherer des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebs werden zunächst feststellen, welche Schäden entstanden sind und welche Versicherungsverträge dafür eintrittspflichtig sind.
Gleichzeitig werden sie prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen die beteiligten Kinder, deren Eltern oder andere Verantwortliche bestehen.
Auch die privaten Haftpflichtversicherer der Familien werden den Sachverhalt untersuchen.
Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:
- Waren die Kinder nach § 828 BGB deliktsfähig und verfügten sie über die notwendige Einsichtsfähigkeit?
- Haben die Kinder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
- Wollten sie lediglich ein Feuer entzünden oder nahmen sie die Beschädigung beziehungsweise Zerstörung fremden Eigentums zumindest billigend in Kauf?
- Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
- Besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherungen der Familien?
- Können die Versicherer des Bauernhofs nach einer Regulierung Regress bei den Verantwortlichen nehmen?
Bei einem Schaden in Millionenhöhe ist davon auszugehen, dass diese Fragen sehr sorgfältig geprüft werden.
Dabei können Versicherer eigene Sachverständige, Rechtsanwälte und Ermittlungsdienstleister einschalten. Auch die Akten und Erkenntnisse aus den bisherigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft können für die weitere zivilrechtliche Aufarbeitung von Bedeutung sein.
Keine Strafe bedeutet nicht: keine finanziellen Folgen
Gerade dieser Fall zeigt, wie wichtig die Unterscheidung zwischen Strafrecht und Zivilrecht ist.
Die Kinder können wegen ihres Alters strafrechtlich nicht bestraft werden.
Trotzdem können Schadenersatzansprüche bestehen.
Entscheidend ist, ob die Kinder nach ihrer geistigen Entwicklung und Reife erkennen konnten, dass ihr Verhalten gefährlich war und sie für die Folgen ihres Handelns verantwortlich gemacht werden können.
Sollte eine solche Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, könnten gegen die Kinder erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen.
Besteht kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz, können solche Forderungen die betroffenen Kinder unter Umständen noch viele Jahre begleiten.
Auch die Eltern können finanziell in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung beziehungsweise Beendigung der strafrechtlichen Ermittlungen ist deshalb keineswegs das Ende der rechtlichen und versicherungsrechtlichen Aufarbeitung dieses Großbrandes.
Im Gegenteil: Die entscheidende Frage, wer am Ende für den entstandenen Millionenschaden aufkommen muss, dürfte erst jetzt Gegenstand umfangreicher Prüfungen durch Versicherer, Sachverständige und möglicherweise auch Zivilgerichte werden.
Spielt es eine Rolle, ob der Brand absichtlich verursacht wurde?
Ja. Und zwar eine sehr wichtige.
Versicherungsrechtlich muss zwischen einem vorsätzlich verursachten Schaden und einem fahrlässig verursachten Schaden unterschieden werden.
Wer bewusst einen Schaden verursacht, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass seine private Haftpflichtversicherung dafür eintritt.
Allerdings ist „vorsätzlich gezündelt“ nicht automatisch gleichbedeutend mit „vorsätzlich einen Bauernhof niedergebrannt“.
Entscheidend kann sein, was die Kinder tatsächlich wollten und welche Folgen sie vorhersehen konnten.
Haben die Kinder beispielsweise bewusst ein Feuer entzündet, ohne damit Gebäude oder den gesamten Hof in Brand setzen zu wollen, muss sehr genau geprüft werden, wie ihr Verhalten rechtlich und versicherungsrechtlich einzuordnen ist.
Bei einem Schaden in dieser Größenordnung werden diese Fragen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Rolle spielen.
Haften jetzt automatisch die Eltern?
Nein.
Auch das ist ein verbreiteter Irrtum.
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder.
Der bekannte Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ findet sich zwar auf vielen Baustellenschildern, entspricht aber so pauschal nicht der Rechtslage.
Eltern können dann persönlich haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Dabei kommt es unter anderem darauf an,
- wie alt und reif die Kinder waren,
- ob es bereits zuvor auffälliges oder gefährliches Verhalten gab,
- wo sich die Kinder aufgehalten haben,
- wie lange sie unbeaufsichtigt waren und
- ob die Eltern mit einem solchen Verhalten rechnen mussten.
Von Eltern eines zwölfjährigen Kindes wird selbstverständlich keine permanente Überwachung verlangt.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass konkrete Risiken bekannt waren und notwendige Maßnahmen nicht getroffen wurden, könnte eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht kommen.
Auch diese Frage dürfte deshalb im weiteren Verlauf genau untersucht werden.
Welche Rolle spielt die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Sie prüft zunächst, ob überhaupt eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
Sind die Ansprüche berechtigt und besteht Versicherungsschutz, übernimmt sie die Schadenersatzleistungen im Rahmen des Versicherungsvertrags.
Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer dagegen ab.
Man spricht deshalb auch vom sogenannten passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung.
Bei diesem Brandfall dürfte zunächst geprüft werden, ob die beteiligten Kinder über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert sind.
Anschließend stellen sich weitere Fragen:
Sind die Kinder überhaupt haftbar?
Haben sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
Greift ein Leistungsausschluss?
Haben die Eltern möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Besteht für die Eltern Versicherungsschutz?
Bei mehreren beteiligten Kindern und möglicherweise unterschiedlichen Haftpflichtversicherern kann die Regulierung zusätzlich kompliziert werden.
Was passiert, wenn keine Haftpflichtversicherung zahlt?
Dann wird die Situation für alle Beteiligten besonders schwierig.
Ist ein Kind rechtlich zum Schadenersatz verpflichtet, besteht diese Forderung grundsätzlich unabhängig davon, ob eine Versicherung vorhanden ist.
Bei einem Millionenschaden dürften die meisten Familien jedoch finanziell nicht in der Lage sein, den entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu ersetzen.
Schadenersatzforderungen können unter bestimmten Voraussetzungen über viele Jahre verfolgt und vollstreckt werden.
Für die Geschädigten bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass sie ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen.
Deshalb spielen bei einem solchen Großbrand auch die Versicherungen der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs eine wichtige Rolle.
Welche Versicherungen des Bauernhofs könnten betroffen sein?
Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb können mehrere Versicherungsverträge betroffen sein.
Dazu gehören beispielsweise die Gebäudeversicherung, Versicherungen für landwirtschaftliches Inventar, Maschinen und Vorräte sowie Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherungen.
Auch Personenschäden und mögliche Ansprüche weiterer Geschädigter müssen geprüft werden.
Die Versicherer der Geschädigten können zunächst die versicherten Schäden regulieren und anschließend versuchen, ihre Aufwendungen von den Verantwortlichen beziehungsweise deren Haftpflichtversicherern zurückzufordern.
Man spricht hierbei vom Regress.
Wie geht es in diesem Fall wahrscheinlich weiter?
Der konkrete weitere Verlauf hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen und den vorhandenen Versicherungsverträgen ab.
Wahrscheinlich werden sich in den kommenden Monaten mehrere Stellen intensiv mit dem Brand beschäftigen.
Die Ermittlungsbehörden werden versuchen, den genauen Ablauf und die Verantwortlichkeit der beteiligten Kinder zu klären.
Sachverständige und Versicherer werden die Schadenhöhe ermitteln.
Anschließend wird geprüft, welche Versicherungen für die entstandenen Schäden eintreten müssen.
Die Haftpflichtversicherer der Familien dürften untersuchen, ob ihre Versicherten rechtlich zum Schadenersatz verpflichtet sind und ob Versicherungsschutz besteht.
Gleichzeitig werden die Versicherer des landwirtschaftlichen Betriebs prüfen, welche Schäden über die bestehenden Verträge reguliert werden können und ob anschließend Regressansprüche gegen Verantwortliche bestehen.
Bei einem Schaden in Millionenhöhe und mehreren beteiligten Kindern ist davon auszugehen, dass die rechtliche und versicherungsrechtliche Aufarbeitung längere Zeit dauern wird.
Der Fall zeigt, warum eine gute Privathaftpflichtversicherung so wichtig ist
Ein Moment der Unachtsamkeit oder eine folgenschwere Fehlentscheidung kann Schäden verursachen, die eine Familie finanziell niemals aus eigenen Mitteln bezahlen könnte.
Gerade Familien sollten deshalb regelmäßig überprüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung ausreichend leistungsfähig ist.
Wichtige Punkte sind unter anderem eine ausreichend hohe Versicherungssumme, der Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder, Regelungen für deliktunfähige Kinder und der Umgang des Versicherers mit grob fahrlässig verursachten Schäden.
Dabei gilt allerdings immer:
Eine Haftpflichtversicherung ist kein Freibrief für vorsätzlich verursachte Schäden.
Jeder Schadenfall wird individuell geprüft.
Mein Fazit als Versicherungsmakler aus Rüsselsheim
Der Großbrand in Königstädten zeigt auf dramatische Weise, wie schnell aus dem Verhalten von Kindern ein Schaden entstehen kann, dessen finanzielle Folgen kaum noch überschaubar sind.
Wer am Ende tatsächlich für den Millionenschaden aufkommen muss, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten.
Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang die beteiligten Kinder haftbar gemacht werden können, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt und welche Versicherungen für die entstandenen Schäden eintreten.
Für Familien ist der Fall ein sinnvoller Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
Denn bei einer privaten Haftpflichtversicherung geht es nicht nur darum, kleinere Missgeschicke zu bezahlen.
Im schlimmsten Fall schützt sie die wirtschaftliche Existenz einer ganzen Familie.
Sie möchten wissen, ob Ihre Familie ausreichend haftpflichtversichert ist oder ob Ihr bestehender Vertrag wichtige Versicherungslücken enthält?
Als Versicherungsmakler in Rüsselsheim prüfe ich bestehende Verträge unabhängig und zeige Ihnen verständlich, worauf es bei einer leistungsfähigen Privathaftpflichtversicherung ankommt.
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