Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig – doch wer haftet für einen Millionenschaden? Am Beispiel des Großbrands in Rüsselsheim-Königstädten erklärt der Artikel, warum trotz Schuldunfähigkeit zivilrechtliche Ansprüche bestehen können, welche Rolle die Aufsichtspflicht der Eltern spielt und wie Haftpflichtversicherer den Fall prüfen. Ein aktueller Praxisfall mit wichtigen Erkenntnissen für Familien.
Mit der Geburt eines Kindes ändert sich vieles – auch beim Versicherungsschutz. Das Neugeborene ist in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, in der privaten muss es separat angemeldet werden. Wichtig sind eine Familienhaftpflicht und eine private Unfallversicherung, da die gesetzliche nur auf dem Schulweg schützt. Zum Sparen für die Zukunft eignet sich ein günstiger Fondssparplan besser als teure Kinderpolicen.