niedrige Zinsen und hoher BU-Betrag - Wo ist der Zusammenhang ?

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Es könnte ja manchmal so einfach sein: Man wirft den Vergleichsrechner an, gibt seine Daten ein drückt auf Enter und wählt dann das günstigste Angebot aus und schliesst den entsprechenden Vertrag ab.

 

Leider ist es nicht so einfach, den bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es meist zwei Beiträge: Den sogenannten Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) und den Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Der Tarifbeitrag ist derjenige Beitrag, der aufgrund des Berufsbildes und der Angaben des Kunden kalkuliert ist und eigentlich zu zahlen wäre. Der Zählbeitrag ist hingegen der Beitrag, der von Ihrem Konto monatlich abgebucht wird. Da stellt sich vielen die Frage, warum gibt es hier zwei Beiträge?

 

Berechnung mit Überschüssen

 

Eine Versicherungsgesellschaft arbeitet mit den Kundengeldern, um Gewinne zu erzielen. Hierbei müssen die Kunden beteiligt werden. Dies erfolgt durch die sogenannte Überschussbeteiligung. Oft erfolgt bei  dies bei einer BU oder einer Risikolebensversicherung durch eine Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag der Versicherung. Aus diesem Grund ist bei vielen Verträgen der Zahlbeitrag deutlich geringer, als der eigentlich kalkulierte Tarifbeitrag.

 

Wo ist das Problem? Ist doch toll, wenn ich weniger zahlen muss...

 

Natürlich will keiner von uns mehr zahlen, als man eigentlich müsste. Deswegen ist die Überschussverrechnung eigentlich keine schlechte Sache - wenn man darüber Bescheid weiß und einem bewusst ist, dass der Beitrag im schlimmsten Fall auf das Niveau das Tarifbeitrages angehoben werden kann. Und das kann ins Auge gehen:  Wie man in der nebenstehenden Tabelle sehen kann, gibt es zwischen den beiden Beiträgen große Unterschiede: In diesem Berechnungsfall bis zu 50,57 € im Monat!!!

 

 

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Berechnungsgrundlage: 40jähriger Mann, Bürokaufmann, 1800 Euro Rente - Laufzeit bis 67. Lebensjahr/ Softfair-Vergleichsrechner

Wenn man früher bei Gesellschaften und Vermittlern nachfragte, was denn passieren müsste, damit der Fall eintritt, dass die Beiträge angepasst werden müssten, hörte man oft: "Ist nie passiert, wird nie passieren." oder "Reine Theorie."

 

Jetzt befinden wir uns schon seit einigen Jahren in einer Niedrigzinsphase, in der einige Versicherungsgesellschaften schon ihre Überschussbeteiligungen senken mussten.

Über kurz oder lang wird dies auch BU- und Verträge mit Risikolebensversicherungen betreffen. 

 

Was kann man tun?

 

 Hat man bereits einen Vertrag abgeschlossen, ist es leider schon zu spät - da hilft dann nur Hoffen, das der Kelch an einem vorübergeht. Beschäftigen Sie sich mit einem Neuabschluss eines solchen Vertrages, sollten Sie darauf achten, dass die Lücke zwischen Tarif- und Zahlbeitrag nicht so hoch ist oder zumindest nachfragen, wieso dies so ist.

So vermeiden Sie, dass ein vermeintlich günstiges Angebot sie am Ende teuer zu stehen kommt.

 

Fazit: Achten Sie beim Abschluss einer BU oder Risikolebensversicherung immer darauf, wie groß die Lücke zwischen Tarif- und Zählbeitrag ist und wählen Sie am Ende einen Anbieter, mit einem gute Verhältnis zwischen diesen beiden Beträgen.