Bei Ärger mit der Versicherung hilft auch der Ombudsmann

Immer wieder kommt  es vor, dass Versicherungskunden mit der Entscheidung Ihres Versicherers in einem Schadensfall nicht einverstanden sind. Man kann jetzt natürlich vor Gericht ziehen, oder den Versicherungsombudsmann einschalten.

Der Versicherungs-

Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicheurngsangelegenheiten. Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, so können Sie den Versicherungs-

Ombudsmann einschalten. Dieser soll in Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Versicherer vermitteln. Der Versicherungsombudsmann ist neutral und entscheidet nach den Maßstäben von Gesetz und Recht.

 

Für welche Sparten ist der Ombudsmann zuständig?

 

Der Versicherungsombudsmann ist Ansprechpartner für Probleme mit Versicherungen in den folgenden Sparten:

 

- Hausrat- und Gebäudeversicherung

- Privathaftplichtversicherung

- Rechtsschutzversicherung

- KFZ-Versicherung

- Lebens- und private Rentenversicherung

- Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Die Sparte private Krankenversicherung hat ihren eigenen Ombudsmann - bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anfrage.

 

kostenfreies Schlichtungsverfahren

 

Während die Beauftragung eines Anwalts und ein mögliches Gerichtsverfahren zunächst einmal Geld kostet, ist die Beauftragung des Versicherungsombudsmannes kostenfrei. Ihr Fall wird rechtlich geprüft, ohne dass Sie dafür bezahlen müssen.

 

Vorgehensweise bei der Einschaltung des Ombudsmannes

 

Zunächst sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden, um eine Entscheidung zu Ihrem Schadensfall zu bekommen. Mit dieser Entscheidung können Sie nun Kontakt mit dem Versicherungsombudsmann aufnehmen: Nutzen Sie am besten das Beschwerdeformular; hier sehen Sie auch gleich, welche Informationen der Ombudsmann von Ihnen benötigt.

 

Die Arbeitsweise des Ombudsmannes

 

Jede eingehende Beschwerde wird vom Ombudsmann geprüft und dabei unparteiisch die Berechtigung festgestellt. Liegt er Streitwert unter 10.000 Euro, kann der Ombudsmann eine Entscheidung verkünden, die für das Versicherungsunternehmen bindend ist. Dies bedeutet, der Versicherer ist verpflichtet, diese Entscheidung zu akzeptieren und umzusetzen. Bei einem höheren Streitwert, spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus, denen die Versicherungsunternehmen üblicherweise folgen.

 

Fazit: Der Versicherungsombudsmann ist eine Alternative zur Beauftragung eines Anwalts, was mit hohen Kosten verbunden ist. Entscheidungen bis 10.000 € sind für Versicherer bindend, darüber hinaus wird den Empfehlungen des Ombudsmannes in der Regel gefolgt.