Gratis-Tipp: Haarwild ist nicht gleich Haarwild

Der Herbst steht mal wieder vor der Tür und damit auch die Jahreszeit, in der sich Wildunfälle häufen. 

Wildunfälle werden in der Regel von der KFZ-Teilkasko-Versicherung bezahlt. Allerdings sollte man da etwas genauer hinschauen: In der Regel wird Unfall mit Haarwild ersetzt. Dies gilt aber nur, wenn dieses Haarwild im Bundesjagdgesetz genannt wird - und da gehört beispielsweise das Rentier oder der Wolf nicht dazu.

 

Gute Tarife verzichten auf diese Einschränkung; um Nummer sicher zu gehen, solltet Ihr in Euren Unterlagen einmal nachschauen. 

Zugegeben: Rentiere sind hier ziemlich selten; sollte man aber seinen Urlaub in Norwegen oder einem anderen skandinavischen Land verbringen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einem "Rudolph" vors Auto springt. 

 

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Sollte die Teilkasko hier nicht greifen, besteht die Möglichkeit, einen solchen Wildunfall über die Vollkasko abzurechnen, was dann allerdings eine Hochstufung und höhere Beiträge bedeutet.