BU für Selbstständige

Mittlerweile sind auch viele Selbständige für das Thema Berufsunfähigkeit sensibilisiert und sorgen für diesen Fall vor. Auf einen Punkt sollten Sie bei der Wahl des richtigen Vertrages allerdings achten: Was steht in den Versicherungsbedingungen zum Thema "Umorganisation des Arbeitsplatzes"?

 

BU Vergleich - BU Beratung - Rüsselsheim und Groß-Gerau - Berufsunfähigkeitsversicherung

Führen Sie als Selbstständiger beispielsweise Umzüge durch oder übernehmen Haushaltsentrümpelungen, sind Sie körperlich stark gefordert: Kisten schleppen, Möbel auseinandernehmen und über mehrere Stockwerke hoch- und runtertragen, geht auf die Knochen und die Gelenke. Irgendwann macht der Körper nicht mehr mit, der Rücken schmerzt und selbst das Fahren des LKWs geht dann nicht mehr.

 

Vorgesorgt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Der umsichtige Selbständige hat für diesen Fall natürlich vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Hierbei sollte man allerdings auf die Klausel der "Umorganisation des Arbeitsplatzes" achten.

Zahlreiche Versicherer haben eine solche Klausel in Ihrem Bedingungswerk versteckt und verweisen im Leistungsfall auf diese Umorganisationsklausel und verweigern die Zahlung.

 

Was bedeutet Umorganisationsklausel?

 

Befindet sich solch eine Klausel im Kleingedruckten, prüft der Versicherer, ob sich durch eine zumutbare Umorganisation des Betriebes eine Berufsunfähigkeit des Versicherten vermeiden lässt. Hierbei muss allerdings eine wirtschaftliche Angemessenheit gewahrt werden, um eine mehr als 50%ige Berufsfähigkeit zurückzuerlangen.

Im Falle eines Ein-Mann-Betriebes dürfte es wohl wirtschaftlich weder Sinn machen noch zumutbar sein, einen neuen Mitarbeiter einzustellen, der die körperlich anstrengenden Arbeiten übernimmt. Bei einem größeren Betrieb mit mehreren Mitarbeitern könnte der Versicherer darauf bestehen, dass vom Versicherten nur noch verwaltende und unternehmensführende Tätigkeiten ausgeführt werden.

 

Wenn man sich selbstständig machen möchte, benötigt man nicht nur das entsprechende Kapital, sondern auch die ein oder andere Versicherung. Welche Verträge man privat und betrieblich benötigt, hängt unter anderem auch von der Geschäftsidee, die man umsetzen möchte, ab, denn derjenige der in teure Maschinen investiert, benötigt einen anderen Schutz als derjenige, der ein rein digitales Unternehmen betreibt. 

Leider oft unkonkret

 

Leider finden sich im Kleingedruckten oft nur sehr umkonkrete Aussagen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes. Was sind die maximal zulässigen Kosten und wie hoch dürfen den dauerhaften Einkommenseinbußen sein? Einige Versicherer scheuen sich allerdings nicht, konkrete Zahlen zu nennen - hier weiß man, worauf man sich einlässt und was man im Fall der Fälle erwarten kann; beispielsweise wenn die Umorganisation wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll ist  und der Verlust des jährlichen Bruttoeinkommens maximal 20% beträgt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die bisherige Lebensstellung des Selbstständigen, die gewahrt werden muss. Einige Versicherer verzichten sogar von vornherein auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter hat.

 

Fazit: Augen auf bei der Wahl des richtigen Tarifes - insbesondere Selbstständige sollten beim Abschluss einer Berufunfähigkeitsversicherung auf das Thema "Umorganisation des Arbeitsplatzes" achten, um im Fall der Fälle keine unangenehme Überraschung zu erleben.