Für welche Leistungen zahlt die GKV im Ausland ?

In der Theorie ist es einfach: Als GKV-Versicherter hat man in allen Mitgliedsländern der EU das Recht auf eine medizinische Behandlung - und zwar nach dem geltenden Recht des Aufenthaltlandes. Soweit die Theorie - in der Praxis sieht es dann leider oft etwas anders aus...

Eigentlich prima gedacht: Als gesetzlich Versicherter hat man im EU-Ausland Anspruch auf eine ärztliche Behandlung nach den Vorgaben des entsprechenden Aufenthaltslandes. Leider funktioniert dies nicht immer: Insbesondere in Notsituationen wird die deutsche Versichertenkarte nicht anerkannt und man verlangt eine sofortige Bezahlung. Diese Rechnung kann man später bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen; allerdings bekommt man dann nur das erstattet, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Unter Umständen bleibt man hier auf einem Restbetrag sitzen.

 

Nie ohne Auslandsreisekrankenversicherung

 

Aus diesem Grund sollte man nicht zögern, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen. Diese schützt zwar nicht vor dem "Cash zahlen", minimiert aber das Risiko, auf einem Teillrechnungsbetrag sitzen zu bleiben, zumal eine Single-Auslandsreisekrankenversicherung ziemlich günstig ist: 8-10 Euro pro Jahr kostet dieser Schutz.

 

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Bild: Adobe Stock/ Alphaspirit

Innerhalb der EU: Kostenübernahme gewährleistet 

 

Grundsätzlich erbringt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen nur im Inland. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. in der EU: Sollten Sie innerhalb der europäischen Union verreisen, benötigen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte, die gleichzeitig die "Europäische Rkankenversicherungskarte" ist.  Diese macht seit 2004 den noch allseits bekannten Auslandskrankenschein überflüssig. Ebenso wie in EU-Mitgliedststaaten läuft es auch in Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz, obwohl diese nicht Mitglied in der EU sind. Sollten Sie nach Israel, Tunesien oder die Türkei reisen, können Sie von mit diesen Ländern vereinbarten Sozialversicherungsabkommen profitieren: Auch hier gilt Ihre Krankenversicherungskarte.

 

Keine komplette Kostenübernahme

 

Allerdings gibt es Einschränkungen: Es werden nur die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Hier kann es in der Tat große Unterschiede geben. Auch kann die Krankenkasse Abschläge vornehmen, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten.

Auch kann es vorkommen, dass Sie vor Ort in Vorleistung gehen müssen. In diesem Fall lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen, aus der die Art und der Umfang der Behandlung hervorgeht. Diese Rechnung können Sie dann nach Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

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Bild: Adobe Stock / Petra Dindas

Rücktransport zahlt nicht die GKV

 

Man mag es niemanden wünschen, passieren kann es aber trotzdem: Sie erkranken an Ihrem Urlaubsort schwer und müssen aus medizinischen Gründen nach Hause transportiert werden: Diesen Transport zahlt die Krankenkasse generell NICHT! 

So kann beispielsweise ein Rücktransport aus der Türkei schon mal 22.000 Euro kosten. Um auf diesen Kosten nicht sitzenzubleiben, benötigen Sie zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung.

 

Gleiches gilt für Länder außerhalb der EU und mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht: Hier gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungen.

 

Sonderfall Kreuzfahrt

 

Auch auf einer Kreuzfahrt können Sie krank werden; was der Besuch beim Schiffsarzt Sie kostet, hängt unter anderem von der Flagge ab, die am Heck des Schiffes flattert. Ist das Schiff beispielsweise im Nicht-EU-Ausland registriert, gibt es keine Erstattung. Hat das Schiff eine Flagge eines EU-Mitgliedsstaates, gilt das gleiche wie an Land: Kosten werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland angefallen wären. Die Differenz geht dann zu Ihren Lasten. Beachten Sie aber hierbei: Die Behandlungskosten an Bord eines Kreuzfahrtschiffes sind in der Regelwehr hoch und unterscheiden sich deutlich von dem, was Ärzte normalerweise an Land abrechnen. Auch hier ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr zu empfehlen. Mehr zu Thema Krankenversicherung und Kreuzfahrt in unserem Blog-Beitrag "Krank auf der Kreuzfahrt"

 

Fazit: Verreisen Sie innerhalb der EU, denken Sie unbedingt an Ihre Krankenversicherungskarte - ansonsten kann es bei der Behandlung Probleme geben. Machen Sie sich bewusst, dass trotzdem Zusatzkosten anfallen können. Schließen Sie am besten eine Auslandsreisekrankenversicherung ab, um auf der sicheren Seite zu sein.