Kommentar: Elementarschadenversicherung = Pflichtversicherung ?

Immer häufiger erreichen uns aktuell Meldungen über Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregen und damit verbundene Sachschäden an Hausrat und den entsprechenden Immobilien. Viele der Geschädigten sind nicht versichert - die einen, weil sie es nicht für erforderlich hielten, andere weil die Versicherung sie nicht annehmen wollten oder der Versicherungsschutz zu teuer war. Immer wieder wird daraufhin aus der Politik eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gefordert. Aber macht das Sinn?

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

Gestern Berlin, heute Goslar und Wolfenbüttel. Die Meldungen über Überschwemmungen durch Starkregen bzw. Überflutungen durch Bäche und Flüsse bestimmen im Sommer 2017 wieder die Medien. Viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren bzw. einen großen finanziellen Schaden erlitten. 

 

Hausrat und Wohngebäudeversicherung leisten nicht bei Überschwemmungen

 

Versichert sind die wenigsten. Viele wissen gar nicht, das ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für diese Schäden nicht eintritt und fallen aus allen Wolken. Die "erfahrenen" Betroffenen wissen: Hier hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Doch die bekommt leider nicht jeder. Entweder, weil man in einem Risikogebiet lebt, oder der Versicherungsschutz zu teuer ist. In diesen Fällen fordert die Politik gerne mal eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

 

 

Aber kann das die Lösung sein? Welche Pflichtversicherungen sollten da noch folgen? Auch eine Privathaftpflicht sollte jeder haben - ist aber keine Pflichtversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder haben - ist aber keine Pflichtversicherung. Im KFZ-Bereich ist die Haftpflicht eine Pflichtversicherung - und das mit Recht. Hier werden diejenigen geschützt, die vom Verursacher einen Schaden zugefügt bekommen haben - hier darf niemand Pech haben. beim Thema Elementarschaden und Absicherung geht es einzige und allein um eigene Schäden - dafür sollte jeder selbst verantwortlich sein.

 

Allerdings sollte jedem, der anfragt solch eine Versicherung auch angeboten werden können. Wir reden jetzt hier nicht von den stark hochwassergefährdeten Gebieten an Rhein, Mosel und Elbe. Jeder der dort lebt, ist sich dieses Risikos bewusst. In Berlin muss man mitten in der Stadt jedoch nicht unbedingt damit rechnen, dass Hochwasser ins eigene Haus eindringt und den Hausstand zerstört.

 

Hilfe durch den Staat nur in Einzelfällen

 

Hilfe durch den Staat sollte es auch nur für Geschädigte geben, die nachweislich versucht haben, eine Elementarschadenversicherung abzuschliessen, und diese nicht bekommen haben bzw. ein Abschluss unwirtschaftlich ( exorbitant hohe Prämie) gewesen wäre, da sonst die Allgemeinheit die Uneinsichtigkeit der Betroffenen zahlen darf. 

 

Wer unverschuldet in Not geraten ist, dem muss selbstverständlich geholfen werden. Wer der Meinung war, das er einen solchen Schutz nicht braucht, hat leider Pech gehabt.