Corona-Virus: Tipps für Gewerbetreibende

Die Corona-Krise stellt insbesondere Selbstständige und Gewerbetreibende für Herausforderungen. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsunterbrechung und einer Betriebsschliessung ? Was kann man bezüglich seiner Versicherungen unternehmen, um die Liquidität im Unternehmen zu erhalten ?

 

Betriebsunterbrechung vs. Betriebsschliessung

 

Einige Gewerbetreibende von Euch, werden eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben. Allerdings leistet diese Versicherung nur bei einer Betriebsunterbrechung, beispielsweise nach einem Wasserrohrbruch oder einem Brand, nicht aber bei einer behördlich angeordneten Schliessung wie während der Corona-Pandemie. Hier benötigt man eine sogenannte Betriebsschliessungversicherung, die oftmals als Zusatzbaustein angeboten wird. Näheres zu den Unterschieden zwischen Betriebsunterbrechung und Betriebsschliessung findet Ihr in diesem Beitrag.

 

Betriebsschliessungversicherung: Schaden schnell melden

 

Solltet Ihr tatsächlich eine Betriebsschliessungsversicherung haben, meldet den Schaden umgehend Eurer Versicherung; egal ob Ihr oder Euer Versicherungsvermittler glaubt, dass  Schäden durch das Corona-Virus nicht abgedeckt sind. Es kann sich in der Tat lohnen, hier tätig zu werden: Laut Versicherungsbedingungen müssten viele Versicherer leisten, obwohl man dort aktuell Schäden ablehnt. Hier ist sind nach der Ablehnung des Schadens genau die Versicherungsbedingungen und die Begründung des abgelehnten Schadens zu prüfen - möglicherweise kann hier doch etwas erreicht werden. Den Kontakt zu den entsprechenden Experten stelle ich gerne her.

 

Was kann ich machen, wenn ich meine Versicherungsbeiträge nicht zahlen kann ?

 

Insbesondere Gewerbeversicherungen sind teuer und werden üblicherweise jährlich bezahlt. Sollte aktuell oder in den nächsten Wochen die Versicherungsprämie fällig sein, nehmt bitte mit Eurer Versicherung Kontakt auf und klärt zusammen, was man tun kann, damit Liquidität im Unternehmen erhalten bleibt. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Zahlungsweise von jährlich auf vierteljährlich oder (wenn möglich ) auf monatlich zu ändern. Was Eure Versicherungsgesellschaft hier anbietet, müsst Ihr oder Euer Versicherungsvermittler direkt erfragen; die Regelungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. 

 

Weitere Möglichkeiten, wie man hier helfen kann - auch was Altersvorsorge und bAV angeht - erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

 

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Weitere Möglichkeit für Firmenfahrzeuge: Die Ruheversicheurng

 

Auch eine interessante Möglichkeit für Gewerbetreibende, die mehrere Fahrzeuge betreiben: Viele Versicherungsgesellschaften bieten unbürokratisch eine beitragsfreie Ruheversicherung für die Fahrzeuge an. Normalerweise müssen für eine Ruheversicherung die Fahrzeuge abgemeldet werden. Da dies aktuell nicht bzw. nur schwer möglich ist, wird darauf verzichtet. Es langt eine Liste mit den den Fahrzeugen, für die die Ruheversicherung gelten soll - natürlich dürfen die Fahrzeuge dann nicht benutzt werden - da dürfte selbstverständlich sein. Bitte nehmt dazu mit Eurer Versicherungsgesellschaft Kontakt auf - vielleicht gibt es da noch weitere Möglichkeiten.

 

Hinweis: Diese unbürokratische Form der Ruheversicherung gilt nur für Firmenfahrzeuge, nicht für Privatkunden!