Die Wohngebäudeversicherung

Mit die wichtigste Anschaffung im ganzen Leben ist die eigene Immobilie. Diese sollte dann natürlich auch versichert sein. Oft wird dabei der Fokus auf die Realisierung des Wunsches nach dem Eigenheim gelegt, wobei der Aspekt der Wohngebäudeversicherung oft zu kurz kommt: Sprich es wird ein billiges Angebot ohne Blick auf das Bedingungswerk gewählt oder ganz auf diesen wichtigen Schutz verzichtet, was in den Zeiten von immer mehr häufiger auftretenden Stürmen oder Überschwemmungen grob fahrlässig ist, denn es droht der Totalverlust des neu erworbenen Häuschens. Hier erfahrt Ihr, worauf Ihr bei einer Wohngebäudeversicherung achten müsst und ob der Abschluss einer Elementarschadenversicherung zusätzlich Sinn macht.

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oderdicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

 

Die Wohngebäudeversicherung sorgt dafür, dass im Falle eines Sturms, Feuers oder einem Rohrbruch der entstandene Schaden bezahlt wird.

Während eine Hausratversicherung alle beweglichen Sachen im Haus absichert, leistet eine Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind; beispielsweise eine Markise. Standardmässig ist das Gebäude gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Überschemmungen, beispielsweise durch rückgestautes Regenwasser oder einen Gewässer müssen separat in einer sogenannten "Elementarschadenversicherung"abgesichert werden.

Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser sind die klassischen Gefahren, bei der die Wohngebäudeversicherung leistet. Darüber hinaus bieten manche Versicherer auch eine sogenannte "Allgefahrendeckung" an. Was das genau ist, erfahrt Ihr hier.

Die Versicherung ersetzt Euch im Schadensfall den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese wird entweder über den sogenannten "Wert 1914" oder pauschal über die Quadrameteranzahl ermittelt. Genaueres zum Thema Versicherungssumme erfahrt Ihr hier.

 

Welche Versicherungen brauche ich für mein Gebäude?
Bild: Adobe Stock/Prod. Numérik

 

 

Großer Schaden durch Sturm "Niklas"

 

Im Frühjahr 2015 verursachte Sturm "Niklas", der mit fast 200 Stundenkilometern durch Deutschland zog einen Schaden von fast 750 Millionen Euro und hinterließ eine Schneise der Verwüstung: Abgedeckte Dächer, zerstörte Gartenmöbel, durch herumfliegende Ziegel beschädigte Solaranlagen.  "Niklas" war 2015 somit für gut ein Drittel der Gesamtschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Zwar sind solche Sturmereignisse nicht an der Tagesordnung und somit auch nicht alltäglich, erwischt es aber einen Hausbesitzer, kann es schnell finanziell eng werden.


Wann ist ein Sturm ein Sturm?

 

Immer wieder heiß diskutiert: Wann ist ein Sturm ein Sturm? In den Versicherungsbedingungen aller Gesellschaften ist dies klar geregelt: Ab Windstärke 8 redet man bei der Wohngebäudeversicherung von einem Sturm. Dies ist im Zweifelsfall vom Versicherungsnehmer nachzuweisen - und erst dann muss das Versicheurngsunternehmen leisten. Allerdings gibt es auch Gesellschaften, die auf diese Klausel verzichten.

 

Welche Versicherungen zahlt bei Sturmschäden?
Bild: Adobe Stock/ Countrypixel

Tipps zum Abschluss eines Vertrages

 

Achtet beim Abschluss eines Vertrages darauf, dass die Versicherungssumme nach Quadratmetern berechnet wird; ansonsten müsst Ihr jede Änderung am Haus, beispielsweise die neue Sat-Anlage oder den Geräteschuppen nachmelden, da sonst eine Unterversicherung entsteht. Mit einer Berechnung nach Quadratmetern seid Ihr auf der sicheren Seite. 

Auch wenn es verlockend ist: Nehmt einen Tarif mit Selbstbehalt und verzichten Sie somit auf eine Erstattung von Kleinstschäden. Zum einen wird dadurch der Beitrag günstiger, zum anderen senkt Ihr somit das Risiko einer Kündigung des Vertrages durch den Versicherer nach einem Schadensfall: Denn dazu ist jede Vertragspartei nach einem Schaden berechtigt und viele Kleinstschäden treiben die Verwaltungs- und Schadenskosten in die Höhe. Natürlich bieten die Versicherungsgesellschaften auch die Möglichkeit an, mehr Dinge zu versichern, als die oben genannten Gefahren. Sinnvoll ist es sicherlich, den Schutz vor Überspannung, Vandalismus oder die Kosten für Aufräum - und Abbrucharbeiten mitabzusichern. Achtet außerdem darauf, dass der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert ist - gute Tarife haben den Verzicht auf diesen Einwand eingeschlossen.

 

Übrigens: Auch wer baut, benötigt eine Gebäudeversicherung - sie sichert den Rohbau gegen Feuer ab und heißt Feuerrohbauversicherung. Die Feuerrohbauversicherung ist meist für ein Jahr beitragsfrei und geht nach Fertigstellung in die "normale" Wohngebäudeversicherung über. Welche Verträge Ihr beim Bau eines Hauses noch benötigt, erfahrt Ihr hier.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck - Wohngebäudeversicherung

Tipps zur Wohngebäudeversicherung

Warum man kleine Schäden selber zahlen sollte

Jahrelang immer brav den Versicherungsbeitrag jahrelang bezahlt, kein Schaden und jetzt, wo was ist, kündigen die einem den Vertrag ? Kann doch nicht sein, oder ? - Doch kann leider sein. Denn wer kurz hintereinander seiner Wohngebäudeversicherung auch nur kleinere Schäden meldet, dem kann es passieren, dass er kurz darauf die Kündigung im Briefkasten findet....

 

https://youtu.be/F4Vyux_aMow

Im konkreten Fall wurde einer Kundin nach 20 Jahren der Wohngebäudevertrag gekündigt, nachdem sie innerhalb kurzer Zeit drei Schäden ihrer Versicherung meldete - insgesamt ging es um Schäden in Höhe von 600 Euro. Peanuts denkt man da vielleicht - nicht aber für die Versicherungsgesellschaft. Nach dem dritten Schaden kündigte sie der Kundin den Vertrag.

 

Kündigung unbedingt vermeiden

 

Leider ist dies kein Einzelfall, sondern kommt immer häufiger vor. Für viele Kunden ist dies schwer verständlich, da die Schäden ja gar nicht so hoch sind. Hier kommt es aber in der Regel weniger auf die Höhe der Schäden an, sondern auf eine kurze zeitliche Abfolge. Drei kleinere Schadensmeldungen sind für den Versicherer nämlich mehr Arbeit, als ein großer - dadurch steigen die Verwaltungskosten.

Aus diesem Grund sollte man kleinere Schäden lieber selber zahlen, als die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Bis zu welcher Summe man von einem kleineren Schaden spricht, kann man nicht genau sagen. Pauschal vielleicht soviel: Wenn es finanziell einen nicht groß weh tut, sollte man einen Schaden eher selber zahlen.

 

Wenn man trotzdem gekündigt wurde

 

In diesem Fall bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, mit dem Versicherer in Kontakt zu treten und nachzufragen, ob man die Kündigung zurücknimmt und den Kunden selber kündigen lässt. Oftmals lassen die Versicherer sich darauf ein. Für den Kunden hat es den Vorteil, dass es nicht so schwierig wird, einen neuen Versicherer zu finden, der den Antrag annimmt.

 

Nach Kündigung: Fast aussichtslos, neuen Vertrag zu bekommen

 

Wird einem tatsächlich der Wohngebäudevertrag gekündigt, ist es fast aussichtslos, bei einem anderen Versicherer unter zu kommen. Eine Kündigung durch den Vorversicherer gilt als "Nogo" - aus welchen Gründen gekündigt wurde, wird da eher selten gefragt. In so einem Fall muss man warten, bis man die Kündigung bei der Antragstellung nicht mehr angeben muss - das kann zwischen drei und fünf Jahren sein. 

Meiner Meinung nach sehr riskant, sein Haus so lange ohne Versicherung zu belassen. Deswegen:

Kündigung durch den Versicherer nach Möglichkeit vermeiden!

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Wasserschaden in der Wohngebäudeversicherung

Der (Leitungs)-Wasserschaden ist eine der häufigsten Schadensarten innerhalb der deutschen Versicherungswirtschaft. Typische Ursachen sind Frostschäden an Wasserleitungen und Heizungsanlagen sowie undichte Trink- und Abwasserleitungen. Welche Arten von Wasserschäden es gibt und wer für die Schäden aufkommen muss, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.

 

Was ist versichert ? Welche Schäden zahlt die Versicherung ?

 Ob die Gebäudeversicherung den Wasserschaden übernimmt, hängt unter anderem davon ab, wie dieser Schaden entstanden ist . Tritt das Wasser bestimmungswidrig (also nicht aus dem Wasserhahn oder der Duschbrause) aus und verursacht Schäden - beispielsweise an der Wand - ist dies in der Regel von der Gebäudeversicherung abdeckt. Darunter fallen folgende Leitungen:

  • Rohrleitungen der Wasserversorgung
  • Rohre von Heizung-, Klima und Solarheizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler
  • Wasserlöschanlagen

 

Wenn der Wasserschaden von der Versicherung übernommen wird, werden in der Regel folgende Kosten gezahlt:

  • Kosten für die Beseitigung der Ursache des Schadens
  • Kosten für weitere Beschädigungen (z.B. feuchte Wände)
  • Kosten für notwendige Reparaturen
  • Abbruch- und Aufräumkosten
  • Sicherungskosten 
  • Leckageortung
Rüsselsheim Versicherungsmakler - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Wohngebäudeversicherung  - Wasserrohrbruch - Frostschaden

In jedem Fall sollte man in den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung nachschauen, was genau versichert ist - es kann zwischen den einzelnen Anbietern Unterschiede geben.

 

Was wird nicht bezahlt ?

 

Nicht versichert sind Schäden, die durch Abwasser, Badewasser, Löschwasser oder Überschwemmungen oder Rückstau entstehen.  Die beiden letzten Punkte lassen sich über eine Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann, absichern.

Mehr zur Elementarschadenversicherung findet Ihr hier.

Wie bei allen Versicherungen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (in guten Tarifen mitversicherbar) ausgeschlossen. Darüber hinaus sind in vielen Tarifen sogenannte "Undichtigkeiten" nicht versichert - beispielsweise eine undichte Muffe, durch die Wasser austritt. Je nach gewählten Versicherer und Tarif muss man schauen, WO genau der Schaden aufgetreten ist: Teilweise wird nur geleistet, wenn der Schaden im Gebäude auftritt - andere Versicherer leisten schon, wenn der Schaden auf dem Versicherungsgrundstück eintritt.


Dauerndes Ärgernis: Die Silikonfuge

Ein Dauerbrenner unter den Versicherungsfällen mit Wasser sind undichte Silkonfugen an Dusch- bzw. Badewannen. Diese undichten Fugen führen meistens, da sie über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben, zu einem erheblichen Schaden am Gebäude. Seit Kurzem herrscht in diesen Fällen allerdings Klarheit: laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: IV ZR 236/20) muss der Versicherer im Falle einer undichten Silikonfuge nicht zahlen, da das Wasser nicht bestimmungswidrig aus den Rohrsystem ausgetreten sei und die Silikonfuge keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtung sei.

 

Bedeutet: Ein Großteil der Wohngebäudeversicherer dürfte hiermit leistungsfrei sein. Allerdings gibt es Versicherer, die vorher bereits Schäden durch Silikonfugen reguliert haben und dies aus Kulanz weiter tun werden. Ob Dein Versicherer in diesem Fall leistet, wirst Du leider wahrscheinlich erst im Schadensfall herausfinden...

 

Ableitungsrohre extra versichern ?

Leitungswasserschäden sind die mit Abstand häufigsten Schadensursachen in der Wohngebäudeversicherung - mit weiten Abstand folgen Sturm- und Brandschäden. Häufigste Ursache für Wasserschäden sind dabei:

 

  • Verbindungen und Dichtungen mit 25%
  • Geräte und Bauteile mit 25 %
  • Rohrbruch mit 20%
  • Armaturen mit 18 %
  • Schläuche mit 11 %
  • Anlagen  mit 2%

Insbesondere bei älteren Gebäuden sind Ableitungsrohre ein Problem. Aber auch bei jüngeren Häusern können die verbauten Kunststoffrohre über die Jahre undicht werden mit der Folge, dass das Wasser langsam austritt und das Mauerwerk durchfeuchtet (Allmählichkeitsschaden). Die Trocknung der Wand ist zeitaufwändig und damit auch teuer.

 

Wenn ein Rohr zufriert und platzt, nennt man dies Frostschaden. Tückisch: Taut das Eis auf, tritt das Wasser nicht auf einmal aus sondern sickert langsam aus der Schaltstelle, so dass der Schaden nicht sofort bemerkt wird. Auch hier sind Allmählichkeitsschäden die Folge.  Aus diesem Grund sollte auch  im Winter ungeheizten Häusern das Wasser abgelassen werden um Frostschäden vorzubeugen. 

 

Nicht jeder Versicherer versichert alles

Mittlerweile gibt es Versicherer, die eine Deckung für Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes gar nicht mehr anbieten. Allerdings ist man als Hauseigentümer auch für die Rohre verantwortlich, die das eigene Gebäude versorgen, aber nicht auf dem eigenen Grundstück liegen - diese Rohre werden auch seltenst gewartet, weshalb Kommunen davon ausgehen, dass ein Großteil der auf und auch außerhalb der Grundstücke marode sind. 

Da hier ein erhöhtes Risiko besteht, nehmen viele Versicherer davon Abstand, diese Rohre zu versichern.

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Ruin durch ein veraltetes Bedingungswerk

Millionen von Wohngebäudepolicen haben mangelhafte Bedingungen und sind lückenhaft. Hausbesitzer merken dies meist erst, wenn es zu spät ist.

 

 

Es wird teurer 

 

Zwar sind die alten Verträge oftmals schön günstig, aber was nützt der günstigste Vertrag, wenn der Versicherungsschutz Käse ist ? Darüber hinaus sind Wohngebäudepolicen in den letzten Jahren deutlich teurer geworden - unter anderem deshalb, weil durch Umweltkatastrophen die Schäden stark angestiegen sind. Versicherungsprämie sparen lässt sich also nur in ganz seltenen Fällen.

 

Vertragskündigung als Initialzünder 

Oft kommen Versicherungsnehmer erst auf die Idee, ihre Verträge zu überprüfen, wenn der alte Vermittler in den Ruhestand gegangen ist, der Ehepartner verstirbt oder man vom Versicherer gekündigt. Insbesondere bei der letzten Variante ist oftmals guter Rat teuer, denn der Vergleichsrechner im Internet zeigt schnell: So einfach gibt es keinen neuen Vertrag.

Ein Altvertrag in der Wohngebäudeversicherung ist für den Versicherungsnehmer ein Pulverfass, auf dem er sitzt.  

 

Wie die Zeitschrift Finanztest in ihrem letzten vergleich von Wohngebäudepolicen festgestellt hat, haben 44% der von ihr untersuchten Wohngebäudetarife mangelhafte Bedingungswerke - beispielsweise schränken viele Anbieter bei vorliegen der "groben Fahrlässigkeit" den Versicherungsschutz ein. Erschreckend, dass dies auch neue Tarife betrifft. Viel größer ist das Problem allerdings bei Alttarifen: Was vor 10, 20 oder 30 Jahren Marktstandard war, ist heute hoffnungslos veraltet und der Versicherungsschutz mies.

Es lohnt sich also, den Versicherungsordner mit der alten Police aus dem Schrank zu holen. Leider passiert dies meist, wenn es zu spät ist: Entweder, wenn es einen großen Schaden gab, der nur zum Teil versichert war oder wenn der Versicherer den Kunden bereits gekündigt hat.

 

Podcast: Tipps zur Wohngebäudeversicherung


Vertragscheck für Sachversicherungen durch den Policenschreck

 Hast Du eine alte Wohngebäudeversicherung in Deinem Versicherungsordner, bzw. Du bist Dir nicht sicher, ob Dein Haus richtig abgesichert ist ? Ich prüfe dies gerne für Dich - kostenfrei. Einfach auf den Link klicken und eine unverbindliche Anfrage starten.

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Haus verkauft - und was passiert mit der Gebäudeversicherung ?

Diese Frage wird oft gestellt: Was passiert eigentlich mit der Gebäudeversicherung, wenn das Haus verkauft wird ? 

 

Wann muss der Kauf/Verkauf eines Hauses der Versicherung gemeldet werden ?

 

Sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer müssen den Eigentümerwechsel der Wohngebäudeversicherung mitteilen. Als gültiger Nachweis gilt beispielsweise eine Kopie der Grundbucheintragung.

 

Was passiert beim Verkauf bzw.

dem Kauf eines Hauses ?

 

Der Käufer eines Hauses übernimmt die bestehende Wohngebäudeversicherung. Die Police geht mit der Eintragung in das Grundbuch auf den Käufer über - egal, ob  der Käufer dies wünscht oder nicht. Geregelt ist das im Versicherungsvertragsgesetz in §95 .

 


Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Eigentümerwechsel ?

 

Der Käufer der Immobilie hat in der Tat ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht - die Versicherung muss sich nicht langfristig an die vorhandene Wohngebäudeversicherung binden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Grundbucheintragung. War dem Käufer die Versicherung nicht bekannt, läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.  Übrigens: Auch der Versicherer verfügt bei einem Eigentümerwechsel über ein Sonderkündigungsrecht.

 

Wer muss die Beiträge bezahlen ?

 

Solange der Käufer nicht von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch macht, haften gesamtschuldnerisch Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Prämie.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte man das Thema bereits vor dem Verkauf angehen: Beispielsweise kann der Verkäufer die Prämie für die Versicherung bereits für das gesamte Versicherungsjahr zahlen und berücksichtigt  dies bereits beim  Kaufpreis.

 

Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel durch Erbschaft ?

 

Wenn eine Immobilie vererbt wird, geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Erben über (siehe § 1922 und § 1967 BGB ). Der Wechsel erfolgt schon mit dem Tod des Erblassers. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Der Versicherer benötigt als Nachweis einen Erbschein.

 

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Bei Hausverkauf: Schadensverlauf bei der Gebäudeversicherung anfragen

Wenn man eine Immobilie erwirbt, bekommt  man auch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers dazu. Warum es Sinn macht, bei der Vorversicherung den Schadensverlauf des Vertrages nachzufragen, erfahrt Ihr hier.

 

Tatsächlich ein Fall aus der Praxis: Kunden ererben ein Einfamilienhaus. In diesem Zusammenhang nehmen die Käufer Kontakt mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung auf. Kurze Zeit später kommt der Versicherungsschein und man nutzt die Gelegenheit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen - das geht, vier Wochen hat man nach Erhalt der Versicherungsunterlagen dazu Zeit.

 

3.300 Euro sind ein Bagatellschaden ? 

 

Es wird neuer Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung beantragt - von vorschoben ist zu diesem Zeitpunkt nichts bekannt. Einige Monate später kommt unangenehme Post von der neuen Versicherung: Man hätte eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen: Ein Vorschaden in Höhe von knapp 3.300 Euro wäre nicht angegeben worden mit der Folge, das der tarifliche Schadensfreiheitsrabatt entfällt und der Beitrag um 15% steigt.

 

 


Die Kunden fallen aus allen Wolken - von einem Vorschaden war Ihnen nichts bekannt. Auch die Maklerin wusste von nichts und verwies auf den Verkäufer. Eine Nachfrage dort brachte zu tage, das in der Tat knapp 1 1/2 Jahre vor dem Verkauf ein Schaden vorlag, der mit 3.300 Euro von der Versicherung reguliert wurde. Für den Verkäufer war dies ein Bagatellschaden, der beim Verkauf nicht mitzuteilen wäre. Blöde Situation für die Kunden, die den Verkäufer sogar aktiv nach Vorschäden gefragt haben.

Schadensverlauf immer anfragen 

 

Damit sowas nicht passiert, sollte man beim Erwerb einer Immobilie immer beim Versicherer eine Übersicht über den Schadensverlauf des Vertrages anfordern, um nicht am Ende  so böse überrascht zu werden.

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