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Versicherungen steuerlich geltend machen - Was kann man absetzen ?

Policenschreck - Thomas Renker - Versicherungsmakler in Rüsselsheim - Wir befreien Sie von unnützen Versicherungspolicen?
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Jedes Jahr schiebt man sie so lange es geht vor sich her: die Steuererklärung. Kaum jemand hat Lust, sich durch Belege und Formulare zu kämpfen. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind – denn hier lässt sich bares Geld sparen.

Doch welche Versicherungen können Sie 2026 in der Steuererklärung geltend machen? Wir geben Ihnen den aktuellen Überblick.

 

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

 

Altersvorsorge: Riester-Rente und Basisrente (Rürup-Rente)

Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sind steuerlich besonders begünstigt:

 

Riester-Rente
Bei der Riester-Rente können auch 2026 weiterhin bis zu 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt in der Regel 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich der erhaltenen Zulagen. Neben den Steuervorteilen profitieren Riester-Sparer zusätzlich von staatlichen Zulagen (Grundzulage und Kinderzulagen).

Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente bietet ausschließlich Steuervorteile, dafür jedoch mit deutlich höheren absetzbaren Beträgen als bei der Riester-Rente.
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100 % steuerlich absetzbar.

Höchstbeträge 2026 (voraussichtlich, orientiert an der aktuellen Beitragsbemessung):

  • Bis zu ca. 29.000 Euro für Ledige

  • Bis zu ca. 58.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare

👉 Besonders attraktiv ist die Basisrente für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener.

Alle anderen privaten Renten- oder Lebensversicherungen (z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen) sind steuerlich nicht absetzbar.

 

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Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich absetzen

Auch die Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar – sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.

Absetzbar sind:

 

 

 

  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe des sogenannten Basisanteils auf GKV-Niveau

  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung

Bei privat Versicherten weist der Versicherer den absetzbaren Anteil jährlich gesondert aus. Eine eigene Berechnung ist nicht notwendig.
Wichtig: Beitragsrückerstattungen müssen in der Steuererklärung angegeben und gegengerechnet werden. Auch Beiträge für mitversicherte Familienangehörige können berücksichtigt werden.

 

Sonstige Versicherungen: Steuerlich meist ohne Effekt

Weitere Versicherungen wie:

  • Private Haftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung

  • Risikolebensversicherung

  • Hausratversicherung

zählen zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Diese sind zwar grundsätzlich steuerlich absetzbar, jedoch gelten Höchstbeträge:

  • 1.900 Euro für Angestellte

  • 2.800 Euro für Selbstständige

Da diese Beträge in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden, wirken sich zusätzliche Versicherungen steuerlich meist nicht mehr aus.

 

Beruflich veranlasste Versicherungen steuerlich absetzen

Versicherungen mit direktem beruflichem Bezug können unabhängig von den Vorsorgehöchstbeträgen angesetzt werden, zum Beispiel:

  • Berufshaftpflichtversicherung

  • Vermögensschadenhaftpflicht

  • Berufsrechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil)

Diese Versicherungen können als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

 

Fazit: Diese Versicherungen sollten Sie 2026 unbedingt angeben

Auch wenn nicht alle Versicherungen steuerlich relevant sind, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung 2026 unbedingt angeben:

✔ Beiträge zur Riester-Rente
✔ Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente)
✔ Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
✔ Beruflich veranlasste Versicherungen

Wer diese Positionen vergisst, verschenkt bares Geld an das Finanzamt.

 

 

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