2026 können vor allem Beiträge zur Riester-Rente (bis 2.100 € inkl. Zulagen), zur Basisrente/Rürup-Rente (zu 100 % absetzbar bis zum Höchstbetrag) sowie zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Sonstige Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall wirken sich meist nicht aus, da die Höchstbeträge durch Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Berufliche Versicherungen sind voll absetzbar.
Seit einigen Wochen steht die staatlich geförderte Altersvorsorge in der Kritik: Zu teuer, zu viele Nachteile, unsinnig. In vorderster Front stand da bisher die Riesterrente. Jetzt kommt allerdings auch die betriebliche Altersvorsorge ins Blickfeld der Kritiker.