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Wenn das "falsche" Wasser in der Wohnung steht

Für den Fall von Überflutungen und Überschwemmungen soll eigentlich eine Elementarschadenversicherung helfen. Deren Abschluss empfehle ich auch immer regelmässig. Allerdings gibt es Situationen, wo selbst die Elementarschadenversicherung nicht greift, weil "das falsche" Wasser die Wohnung flutet. Oder kennt Ihr die Unterschiede im Schadensfall zwischen Leitungswasser, Oberflächenwasser oder Wasser aus Regenrinnen bzw. Regenrohren?

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Rüsselsheim Versicherungsmakler - Elementarschadenversicherung Rüsselsheim

Das überlastete Regenrohr

 

Der Teufel lauert im Kleingedruckten: Bei einem Starkregen kann das Regenrohr die Wassermengen nicht mehr aufnehmen und flutet den Balkon. Da das Wasser nicht schnell genug abfliessen kann, drückt das Wasser durch die Balkontür in die Wohnung und verursacht einen hohen Sachschaden. Der Kunde meldete den Schaden seiner Versicherung, die eine Regulierung ablehnte.  Die Versicherung argumentierte: Keine Naturgefahr, keine Leistungspflicht.

 

Gericht bestätigt Ablehnung

 

Das Kammergericht Berlin (AZ: 6 U 162/17) bestätigte die Auffassung des Versicherungsunternehmens.  Grund: Für ein Eintreten der Leistungspflicht hätte das Wasser aus dem Abflussrohr wieder austreten müssen. In diesem Fall konnte das Wasser allerdings nicht abfliessen, weil das Regenrohr kein Wasser mehr aufnehmen konnte. Somit lag im Sinne der Elementarschadenversicherung KEIN versicherter Schaden vor.

 

Das verstopfte Entwässerungsrohr

 

Ein Entwässerungsrohr ist durch Laub und Schmutz verstopft und kann die Wassermengen während eines Regens nicht abführen und überflutet den Keller eines Wohnhauses. Auch hier verweigert der Versicherer die Leistung, da es sich um ein Ableitungsrohr für Regen- und nicht Leitungswasser handelte.

Auch hier bestätigte ein Gericht ( Oberlandesgericht Hamm - AZ: 20 U 148 /16) die Meinung des Versicherungsunternehmens .

 

Und was kann man in solchen Fällen tun?

 

Die geschilderten Fälle sind von vielen Elementarschadenversicherungen nicht abgedeckt, da es sich um nicht versicherte Gefahren handelt. Hier gilt es im Vorfeld zu schauen, ob man nicht eine Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abschliesst, die eine sogenannte Allgefahrendeckung enthält. 

 

Hätten die Geschädigten der beiden oben genannten Fälle einen Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung gehabt, wären beide Schäden reguliert worden. Auch aus diesem Grund lohnt es sich manchmal, etwas mehr Geld zu bezahlen und dafür einen umfassenderen und besseren Schutz zu bekommen.

Allgefahrendeckung

 

Bei einer einer "normalen" Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung werden im Bedingungswerk alle versicherten Gefahren ( Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) aufgeführt.

 

Bei einer Allgefahrendeckung entfällt diese Aufzählung, im Bedingungswerk stehen nur die Gefahren, die explizit ausgeschlossen sind.